Inkrafttreten des Gesetzes über die Museen und Sammlungen des Bundes

Bern, 04.12.2009 - Der Bundesrat hat die Inkraftsetzung des Bundesgesetzes über die Museen und Sammlungen des Bundes (MSG) auf den 1. Januar 2010 beschlossen. Mit dem MSG wird das Schweizerische Nationalmuseum zu einer öffentlich-rechtlichen Anstalt, bestehend aus dem Landesmuseum Zürich, dem Schloss Prangins, dem Forum der Schweizer Geschichte Schwyz und dem Sammlungszentrum Affoltern am Albis. Das MSG vereinigt die verschiedenen Institutionen des Bundes unter gemeinsamen Zielen.

Das Bundesgesetz über die Museen und Sammlungen des Bundes (MSG) wurde von den Eidgenössischen Räten am 12. Juni 2009 angenommen. Es gestaltet die Museumslandschaft des Bundes neu aus. Die heutige MUSEE-SUISSE-GRUPPE, bestehend aus dem Landesmuseum Zürich, dem Schloss Prangins und sechs weiteren Museen, wird als öffentlich-rechtliche Anstalt selbstständig und redimensioniert. Diese öffentlich-rechtliche Anstalt mit dem Namen Schweizerisches Nationalmuseum wird aus drei Museen an drei Standorten in Zürich, Prangins und Schwyz und dem Sammelzentrum in Affoltern am Albis bestehen.

Mit der MSG wollen der Bundesrat und das Parlament die Bundesaktivitäten im Museumsbereich besser aufeinander abstimmen und die Grundlage schaffen für eine umfassende Museumspolitik aller Museen und Sammlungen des Bundes. Der Bund verwaltet neben den vier Institutionen des künftigen Schweizerischen Nationalmuseums elf weitere Museen und besitzt zahlreiche Sammlungen beweglicher Kulturgüter.

Weiter hat der Bundesrat per 1. Januar 2010 auch die Inkraftsetzung der Verordnung über den Museumsfonds des Bundesamtes für Kultur (BAK) beschlossen. Der Museumsfonds erlaubt es den drei direkt dem BAK unterstellten Museen (Museum für Musikautomaten in Seewen, Museo Vela in Ligornetto und Museum der Sammlung Oskar Reinhart «Am Römerholz» in Winterthur), ihre selbst erwirtschafteten Einnahmen für eigene Zwecke einzusetzen. Damit erhalten die Museen einen Anreiz, ihren Eigenfinanzierungsgrad zu erhöhen.


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