Mikroverunreinigungen: Änderungen der Gewässerschutzverordnung in der Anhörung

Bern, 03.12.2009 - Die Belastung des Abwassers mit Mikroverunreinigungen soll künftig auf Bundesebene geregelt werden. Der Entwurf zur Revision der Gewässerschutzverordnung, der vom UVEK in die Anhörung geschickt wurde, sieht vor, dass die Reinigungsleistung der ARA für Mikroverunreinigungen mehr als verdoppelt werden muss. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen rund hundert ARA mit einer zusätzlichen Reinigungsstufe aufgerüstet werden. Die Anhörung dauert bis am 17. Februar 2010.

Die Abwasserreinigungsanlagen (ARA), die ursprünglich gebaut wurden, um die Nährstoffe im Abwasser zu eliminieren, entfernen organischen Spurenstoffe wie chemische Produkte des täglichen Gebrauchs, Medikamente oder Biozide nur teilweise oder überhaupt nicht. Diese Mikroverunreinigungen gelangen mit dem geklärten Abwasser in die Fliessgwässer und Seen, wo sie der Wasserflora und -fauna schaden und die Qualität der Trinkwasserreserven belasten.

Basierend auf die Resultate des Projekts MicroPoll und die vom Bundesamt für Umwelt (siehe neben stehenden Link) erarbeitete Strategie, schlägt das UVEK vor, eine neue Anforderungen zu den Mikroverunreinigungen in die Gewässerschutzverordnung aufzunehmen. Die ARA sollten für im Abwasser enthaltenen Mikroverunreinigungen eine 80 Prozentige Entfernung erreichen . Damit würde sich die Reinigungsleistung mehr als verdoppeln. Mit einer Aufrüstung von 100 der insgesamt 700 ARA in der Schweiz in den nächsten Jahren kann dieses Ziel erreicht werden.

Prioritär sind drei Kategorien von ARA aufzurüsten:

  1. die grössten ARA mit einer Belastung von über 100'000 Einwohnerwerten
  2. die ARA mit 10'000 bis 100'000 Einwohnerwerten, welche das geklärte Abwasser in Gewässer einleiten , die für die Trinkwasserversorgung von Bedeutung sind (Seen und Fliessgewässer, die in für die Trinkwassergewinnung genutzte Grundwasservorkommen infiltrieren)
  3. die ARA mit 10'000 bis 100'000 Einwohnerwerten, bei denen der Anteil des geklärten Abwassers mehr als 10% der Wassermenge bei Niedrigwasser entspricht

Die Verordnung sieht vor, dass die erste und zweite Kategorie der ARA bis 2018 und die dritte Kategorie bis 2022 aufgerüstet werden muss. Danach wird das Abwasser von 3,7 Millionen Einwohnern - also rund der Hälfte der Schweizer Bevölkerung - durch ein weitergehendes Reinigungsverfahren zur Entfernung von Spurenstoffe behandelt. Der Eintrag von Mikroverunreinigungen wird dadurch um 50% reduziert, was einen ausreichenden Schutz der Trinkwasserressourcen gewährleistet. Den Kantonen wird ein Vorgehen vorgeschlagen, mit dem die zu ergreifenden Massnahmen möglichst genau festlegt werden (siehe Kasten).

Finanzierung

Die erforderlichen Investitionskosten werden auf 1,2 Milliarden Franken geschätzt. Nach Abschluss der Arbeiten werden sich die zusätzlichen Gesamtkosten auf 130 Millionen Franken pro Jahr belaufen. Damit würden sich die Kosten für die Abwasserentsorgung um rund 6 Prozent erhöhen. Diese Kosten werden nach dem Verursacherprinzip durch die Inhaber der ARA über die Abwassergebühren (im Wasserpreis enthalten) für Haushalte und andere Benutzer finanziert.


KASTEN
Wie werden die Massnahmen in den Kantonen bestimmt?

Die von den Massnahmen betroffenen ARA werden von den Kantonen nach folgendem Vorgehen bezeichnet:

  • Bestimmung der ARA mit mehr als 100'000 Einwohnerwerten
  • Bestimmung der Gewässer, die für die Trinkwasserversorgung von Bedeutung sind (Seen und Fliessgewässer, die in für die Trinkwassergewinnung genutzte Grundwasservorkommen infiltrieren)
  • Bestimmung der Fliessgewässer, deren Anteil einen Anteil von gereinigtem Abwasser von insgesamt mehr als 10 Prozent aufweisen
  • Festlegung der Massnahmen, die ergriffen werden müssen, um eine Reinigungsleistung von 80 Prozent zu erreichen
  • Priorisierung der Massnahmen.

Die Gemeinden können auch beschliessen, eine ARA aufzuheben, wenn diese den Anforderungen nicht mehr entspricht. Das Abwasser kann mit einer Verbindungsleitung an eine in der Nähe liegende Anlage angeschlossen werden, für die Entfernung von Mikroverunreinigungen ausgerüstet ist. Die zusätzlichen Kosten für die Verfahren zur Entfernung von Mikroverunreinigungen sind pro Menge behandeltes Abwasser für eine grosse Anlage günstiger im Vergleich zu kleineren Anlagen.


Adresse für Rückfragen

Stephan Müller, Chef der Abteilung Wasser, BAFU, Tel. 031 322 93 20



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