Gleichstellung von Menschen mit Behinde-rungen 2004-2009: Entwicklungen und Her-ausforderungen

Bern, 03.12.2009 - Fünf Jahre nach Inkrafttreten des Behindertengleichstellungsgesetzes kann festgehal-ten werden, dass das Gesetz Wirkung zeigt. Diesen Schluss zieht das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (EBGB). Am internatio-nalen Tag der Menschen mit Behinderungen halten Bundesrat Didier Burkhalter, die Dachorganisationenkonferenz der privaten Behindertenhilfe DOK und der Gleichstel-lungsrat Égalité Handicap sowie der Beauftragte des Kantons Basel-Stadt für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen zusammen Rückschau auf die Er-fahrungen in den fünf Jahren seit Inkrafttreten des Behindertengleichstellungsgeset-zes und formulieren erste Schlüsse für die Zukunft.

2004 trat das Behindertengleichstellungsgesetz in Kraft.  Kernpunkte des Gesetzes sind die Beseitigung von Benachteiligungen. So sollen Hindernisse beim Zugang zu Bauten und An-lagen sowie bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen, Aus- und Weiterbildungsange-boten und des öffentlichen Verkehrs beseitigt werden.  Heute sind bereits 90% der Buslinien rollstuhlgängig, und mehr als 50% der Fahrzeugkompositionen im Eisenbahnregionalverkehr verfügen über einen niveaugleichen Einstieg. Das im Gesetz formulierte Ziel eines hindernis-freien öffentlichen Verkehrs bis 2024 rückt damit ein grosses Stück näher. Das Gesetz bringt mit geringen Mehrkosten wesentliche Verbesserungen beim Zugang zu öffentlichen Gebäu-den. Dabei wirkt sich insbesondere die Verankerung von Rechtsansprüchen positiv aus. Deutliche Fortschritte lassen sich auch bei den Kommunikationsdienstleistungen verzeich-nen. So sind zum Beispiel die Internetauftritte des Bundes heute weitgehend barrierefrei, und die SRG baut den Anteil an untertitelten Sendungen schrittweise auf ein Drittel aus.

Dies zeigen die Berichte des Eidgenössischen Departements des Innern EDI und der DOK sowie des Gleichstellungsrates Égalité Handicap, die auf fünf Jahre Behindertengleichstel-lungsgesetz zurückblicken. Neben diesen erfreulichen Fortschritten  wird aber auch deutlich, dass Gleichstellung heute noch keine Selbstverständlichkeit ist und der Abbau von Benach-teiligungen von Menschen mit Behinderungen weiterhin mit grossem Engagement angegan-gen werden muss. Die Gelegenheit dazu ist günstig, denn der Umbau des Bildungsraums Schweiz, die Umsetzung der NFA und die Revision der IV-Gesetzgebung eröffnen die Chan-ce, die Gleichstellung in zentralen Lebensbereichen wie Bildung, Wohnen und Arbeit weiter voranzubringen. Generell wird Optimierungspotenzial vor allem in der Verbesserung der In-formation und der Etablierung einer umfassenden und institutionell gut verankerten Gleich-stellungsstrategie gesehen.

Die DOK und der Gleichstellungsrat Égalité Handicap sehen darüber hinaus gesetzgeberi-schen Handlungsbedarf. Sie fordern unter anderem Ergänzungen des Behindertengleichstel-lungsgesetzes im Bereich Arbeit und private Dienstleistungen sowie kantonale Gleichstel-lungsgesetze in den Bereichen Grundschule, Arbeit, Aus- und Weiterbildung und Dienstleis-tungen sowie kantonale Fachstellen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung.


Adresse für Rückfragen

Andreas Rieder, Leiter EBGB, Tel. 031 323 83 94

Tarek Naguib, Egalité Handicap, Fachstelle der DOK, Tel. 079 350 63 18

Martin Haug, Beauftragter des Kantons BS für die Integration und die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen, Tel. 079 758 63 36



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