Perspektiven für Klein- und Freizeitluftfahrt diskutiert

Bern, 03.12.2009 - Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat mit Vertretern der Klein- und Freizeitluftfahrt eine Aussprache über die Zukunft dieses Teils der Schweizer Aviatik geführt. Ziel war es, mögliche Entwicklungsperspektiven aufzuzeigen und allfällige Verbesserungen der Rahmenbedingungen zu prüfen.

Die Kategorie der Klein- und Freizeitluftfahrt (englisch als General Aviation bezeichnet) umfasst sämtliche fliegerischen Aktivitäten ausserhalb des kommerziellen internationalen Luftverkehrs. Die Palette der Akteure reicht von den Helikopterfirmen über die Flugschulen bis hin zu Segelflugpiloten und Ballonfahrern. Sowohl bei den Unternehmen, Fluggeräten als auch Piloten stellt die Klein- und Freizeitluftfahrt in der Schweiz die Mehrheit.

Mit der Liberalisierung des Luftverkehrs in Europa hat sich in den vergangenen Jahren für die Schweizer Luftfahrt ein zusammenhängender grosser Markt geöffnet. Gleichzeitig sind im Interesse der Wettbewerbsgleichheit die Anforderungen und technischen Normen für die Luftfahrt europaweit zusehends vereinheitlicht worden. Darüber hinaus hat vor allem die Europäische Union im Interesse eines möglichst hohen Sicherheitsniveaus ergänzende Vorschriften erlassen. Dadurch sieht sich insbesondere die Klein- und Freizeitaviatik vor zusätzliche Herausforderungen gestellt, verfügt sie doch in der Regel über weniger gut ausgebaute Strukturen als die grossen Fluggesellschaften. Durch das bilaterale Luftverkehrsabkommen mit der EU gelten die europäischen Vorschriften auch in der Schweiz.

Um die Situation der Klein- und Freizeitluftfahrt zu analysieren und mögliche Perspektiven für die Zukunft zu diskutieren, hat das BAZL gestern an seinem Sitz in Ittigen bei Bern ein Forum durchgeführt. Repräsentanten der verschiedenen Sparten und Verbände aus der Klein- und Freizeitluftfahrt legten ihre Sicht der Dinge dar und machten Vorschläge zur Verbesserung der Rahmenbedingungen. Zudem äusserten sie die Hoffnung, dass die Behörden künftig beim Erlass neuer Vorschriften die spezifischen Bedürfnisse der Klein- und Freizeitluftfahrt verstärkt berücksichtigen würden.

Vertreter des BAZL erläuterten einerseits die Vorteile, welche der freie Marktzugang in Europa der Schweizer Luftfahrt bietet. Anderseits wiesen sie darauf hin, dass das einheitliche Regelwerk den einzelnen Staaten bewusst nur einen eng begrenzen Spielraum lässt. BAZL-Direktor Peter Müller betonte, dass die Schweiz die bisherige Praxis weiterführen und im Interesse der hiesigen Industrie die vorhandene Entscheidungsfreiheit bei der Umsetzung internationaler Normen auch künftig nutzen werde. Er sagte im Weiteren zu, die von den Vertretern der Klein- und Freizeitfliegerei eingebrachten Anliegen zu prüfen.


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