Verbesserte Sicherheitsbestimmungen bei Ordonnanzwaffen

Bern, 27.11.2009 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom Freitag die Bestimmungen über Ordonnanzwaffen in zwei Verordnungen angepasst. Die Änderungen treten auf den 1. Januar 2010 in Kraft. Damit werden verbesserte Hinterlegungsmöglichkeiten der persönlichen Waffe geschaffen. Zudem werden eine Meldepflicht für potenzielle Gefahren bei Armeeangehörigen und die Waffenerwerbsscheinpflicht bei der Überlassung der Waffe zu Eigentum eingeführt sowie Massnahmen bei Leihwaffen getroffen. An der Heimabgabe der persönlichen Waffe hält der Bundesrat fest.

Die vorgeschlagene Revision der Rechtsgrundlagen für die Ordonnanzwaffen betrifft die Verordnung über die persönliche Ausrüstung der Armeeangehörigen (VPAA; SR 514.10) und die Verordnung über das Schiesswesen ausser Dienst (Schiessverordnung, SR 512.31).

An der Heimabgabe der persönlichen Waffe wird festgehalten. Allerdings sollen potenzielle Gefahren bei den Waffenempfängern nach Möglichkeit frühzeitig erkannt werden. Zudem soll jeder Armeeangehörige die Waffe ohne Angabe von Gründen und kostenlos in einem Logistik-Center oder einer Retablierungsstelle der LBA hinterlegen können.

Auch die Möglichkeit, die Waffe nach Beendigung der Militärdienstpflicht zu Eigentum zu erhalten, soll bestehen bleiben. Hier soll eine Angleichung an den zivilen Waffenerwerb erfolgen, indem der Interessent, nebst der Erfüllung der bisherigen Bedingungen einen Waffenerwerbsschein vorlegen muss.

Im Schiesswesen ausser Dienst sollen künftig Empfänger von Leihwaffen, die nicht in der Armee eingeteilt sind, einen Waffenerwerbsschein vorlegen. Auch hier wird eine Angleichung an das zivile Waffenrecht angestrebt. Zudem wird auch hier eine Meldepflicht für Behörden, Ärzte und Psychologen eingeführt, die Anzeichen feststellen, wonach ein Armeeangehöriger sich selbst oder Dritte mit seiner Waffe gefährden könnte.

Mit diesen Massnahmen soll die Sicherheit sowohl im individuellen wie auch im familiären und im öffentlichen Bereich beim Umgang mit Ordonnanzwaffen verbessert werden.


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