Rücktritt von EFV-Direktor Peter Siegenthaler

Bern, 27.11.2009 - Der Bundesrat hat heute vom altersbedingten Rücktritt von Peter Siegenthaler als Direktor der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) per 30. Juni 2010 Kenntnis genommen und ihm für seine Dienste gedankt. Im Gefolge des Rücktrittes des Direktors der EFV nimmt der Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartementes (EFD) eine Reorganisation im Bereich der internationalen Geschäfte unter Einbezug der Schaffung eines Staatssekretariates vor.

Peter Siegenthaler (1948) wurde vom Bundesrat auf den 1. Juli 2000 zum Direktor der EFV gewählt. Zuvor war er seit 1982 in verschiedenen Funktionen in der EFV sowie im ehemaligen Bundesamt für Organisation tätig. Seine Amtszeit an der Spitze der EFV war geprägt von der Krise rund um die Swissair, vom Einbruch der Steuereinnahmen, von den damit verbundenen Entlastungsprogrammen, der Einführung des Neuen Finanzausgleichs und der Schuldenbremse sowie von den Auswirkungen der Finanzkrise. Während dieser Jahre hat er eines der wichtigsten Bundesämter umsichtig, kompetent und erfolgreich geführt und sich dadurch grosse Verdienste erworben. Der Bundesrat spricht Peter Siegenthaler für seinen Einsatz während fast dreissig Jahren im Dienste der Eidgenossenschaft seinen besten Dank und seine Anerkennung aus.

Im Gefolge des Rücktrittes des Direktors der EFV nimmt der Vorsteher des EFD eine Reorganisation im Bereich der internationalen Geschäfte unter Einbezug der Schaffung eines Staatssekretariates analog zu den bestehenden Staatssekretariaten der Departemente des Innern, des Äussern und der Volkswirtschaft vor. Die Reorganisation erfolgt mit Blick auf den anhaltenden Druck bei der internationalen Zusammenarbeit im Finanzbereich, namentlich in Steuerfragen, wo die Schweiz weiterhin vor grossen Herausforderungen steht. Sie sollen durch die Schaffung eines entsprechenden Staatssekretariates optimal bewältigt werden. Die Reorganisation wird im Rahmen des Plafonds des EFD und somit haushaltneutral erfolgen. Das EFD wird dem Bundesrat eine entsprechend angepasste Organisationsverordnung unterbreiten.

Die Stellen einer Direktorin oder eines Direktors der EFV sowie eines Staatssekretärs oder einer Staatssekretärin werden öffentlich ausgeschrieben. Die Wahlen erfolgen durch den Bundesrat auf Antrag des EFD. Beide Stellen sollen auf das Datum des Austrittes von Direktor Siegenthaler aus dem Bundesdienst besetzt werden.


Adresse für Rückfragen

Roland Meier, Mediensprecher EFD, Tel. 031 322 60 86


Herausgeber

Eidgenössisches Finanzdepartement
http://www.efd.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-30410.html