Bundesrat beantragt Genehmigung des EU-Abkommens über Zollerleichterungen und Zollsicherheit

Bern, 27.11.2009 - Der Bundesrat hat die Botschaft über die Genehmigung und Umsetzung des Abkommens zwischen der Schweiz und der EU über Zollerleichterungen und Zollsicherheit zuhanden des Parlaments verabschiedet. Das Abkommen sieht die Anbindung der Schweiz an das Zollsicherheitsdispositiv der EU vor. Damit werden neue Erschwernisse im bilateralen Warenverkehr verhindert. Das Abkommen wird seit dem 1. Juli 2009 vorläufig angewendet.

Seit Juli 2009 verlangt die EU aus Sicherheitsgründen beim grenzüberschreitenden Warenverkehr mit Drittstaaten eine summarische Vorausmeldung aller Waren. Die Massnahme soll die Bekämpfung des internationalen Terrorismus erleichtern. Sie  würde für die Schweizer Wirtschaft aber eine neue Hürde beim Zugang zum EU-Markt bedeuten.

In Verhandlungen mit der EU konnte dieses Problem gelöst werden. Das Abkommen sieht vor, dass im Warenverkehr zwischen der Schweiz und der EU auch nach der Einführung der neuen EU-Sicherheitsvorschriften keine Vorausanmeldung nötig ist. Dies wird dadurch ermöglicht, dass die Sicherheitsstandards beider Vertragspartner als gleichwertig anerkannt werden. Gleichzeitig verpflichtet sich die Schweiz, im Warenverkehr mit Nicht-EU-Staaten neue Sicherheitsvorschriften in Zusammenhang mit der Vorausanmeldung und Risikoanalysen einzuführen.

Im Vertrag ist ein Verfahren definiert, das die Anpassung an künftige Rechtsentwicklungen regelt. Um das gleichwertige Sicherheitsniveau zwischen der Schweiz und der EU aufrecht zu erhalten, müssen beide Parteien die entsprechenden Rechtsentwicklungen zeitgleich übernehmen. Beschliesst die Schweiz, eine Rechtsentwicklung nicht zu übernehmen, hat die EU die Möglichkeit, Ausgleichsmassnahmen zu ergreifen. Diese Massnahmen müssen verhältnismässig sein und sich auf das Notwendige beschränken. Mit dem Einverständnis beider Parteien kann im Streitfall ein Schiedsgericht angerufen werden, das die Verhältnismässigkeit der Ausgleichsmassnahmen abschliessend beurteilt.

Im Vernehmlassungsverfahren wurde das Abkommen mehrheitlich begrüsst. Der Bundesrat hat heute vom Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens Kenntnis genommen.

Im Jahr 2008 gingen rund 60 Prozent der Schweizer Exporte im Gesamtwert von rund 132 Milliarden Franken in die EU. Mehr als 80 Prozent der Importe in die Schweiz stammten aus der EU. Ihr Gesamtwert betrug rund 156 Milliarden Franken.


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