Bundesrat genehmigt Vereinbarung mit SBB für Inbetriebsetzung der NEAT-Gotthard-Achse

Bern, 27.11.2009 - Der Bundesrat hat eine Vereinbarung mit der SBB für die Inbetriebsetzung der Gotthard-Achse der NEAT genehmigt. Im Weiteren bewilligte er drei weitere NEAT-Geschäfte und gab Mittel für den Anschluss der Schweiz an das europäische Eisenbahn-Hochleistungsnetz frei. Das Geld stammt aus dem FinöV-Fonds.

Die Vereinbarung zwischen dem Bund und der SBB AG ist notwendig, um die Inbetriebnahme des Gotthard-Basistunnels 2017 und jene des Ceneri-Basistunnels 2019 sicherzustellen. Der Bundesrat hatte vor drei Jahren die SBB AG als zukünftige Betreiberin der beiden Basistunnel festgelegt. Mit der nun abgeschlossenen Vereinbarung werden die Leistungen für die Inbetriebsetzung der Achse Gotthard bestellt. Die Bestellung setzt sich aus zwei Leistungspaketen zusammen: Leistungen für die Betriebsvorbereitung und Leistungen für die Bahnstromversorgung.

Das Leistungspaket für die Betriebsvorbereitung umfasst namentlich die Unterhalts- und Interventionszentren in Erstfeld und Biasca, Lösch- und Rettungszüge, Unterhaltsfahrzeuge, eine Betriebszentrale in Pollegio, den ETCS-Anschluss (Zugsicherung) der Basislinie sowie Personalkosten. Das geschätzte Investitionsvolumen für diese Leistungen beträgt rund 358 Millionen Franken (Preisstand 1998).  Das Investitionsvolumen für die Leistungen zur Bahnstromversorgung der Gotthard-Achse wird auf rund 133 Millionen (Preisstand 1998) geschätzt. Die Mittel von insgesamt 515 Millionen Franken werden aus dem FinöV-Fonds entnommen, wozu der Bundesrat 73 Millionen aus den Reserven freigab, um den bereits bewilligten Kredit von 442 Millionen aufzustocken.

Drei weitere NEAT-Geschäfte

Im Weiteren hat der Bundesrat von der Abrechnung der Werke Ausbau Surselva und Anschluss Ostschweiz der Neuen Eisenbahn-Alpentransversalen (NEAT) Kenntnis genommen. In der Surselva war für knapp 112 Millionen Franken (Preisstand 1998) die Strecke Disentis/Mustér–Sedrun  für die Baustellenerschliessung des Gotthard-Basistunnels in Sedrun ausgebaut worden. Für 99 Millionen wurde beim Anschluss Ostschweiz das Anschlussbauwerk Nidelbad im Zimmerberg-Basistunnel I gebaut, von dem aus später der Zimmerberg-Basistunnel II abzweigen sollte. Aus der Abrechnung der beiden Werke resultiert ein Kreditrest von rund einer Million Franken, der zur Gotthard-Achse der NEAT (Inbetriebsetzung) verschoben wird.

Um die Abrechnung des Werks Surselva genehmigen zu können, beschloss der Bundesrat aus formellen Gründen in einem separaten Geschäft eine Verpflichtungskrediterhöhung. Es geht dabei um 14 Millionen Franken für Teuerung, Mehrwertsteuer und Bauzinsen.

Schliesslich genehmigte der Bundesrat je eine neue Vereinbarung mit der SBB und mit der Schweizerischen Südostbahn AG (SOB) über die Ausbauten St. Gallen–Arth-Goldau als Zufahrt zur NEAT. Es geht um Ausbauten bei Rapperswil, Schachen (Herisau) und Rothenthurm. Die neuen Vereinbarungen waren notwendig geworden, weil einerseits die Eigentumsverhältnisse an der Infrastruktur teilweise geändert haben und anderseits der Hirzel- und der Zimmerberg-Basistunnel II aus der NEAT gestrichen wurden. Auf die Endkosten der NEAT haben die neuen Vereinbarungen keine Auswirkungen.

Mittel für Hochgeschwindigkeits-Anschluss

Im Bereich der Anbindung der Schweiz an das europäische Eisenbahn-Hochleistungsnetz bewilligte der Bundesrat einerseits eine Vereinbarung mit der SBB für die Anpassung der Strecke St. Gallen–St. Margrethen (Teil der Verbindung Zürich–München) für Neigezüge. Die Kosten umfassen rund 3,5 Millionen Franken (Preisstand 2003) und werden aus dem FinöV-Fonds bezahlt.

Anderseits erhöhte der Bundesrat den Verpflichtungskredit für die Ausbauten Haut-Bugey (Bellegarde–Nurieux–Bourg-en-Bresse als Teil der Verbindung Genf–Paris um 12,5 Millionen Franken. Diese Erhöhung wurde aufgrund des gestiegenen Euro-Wechselkurses notwendig. Die Schweiz bezahlt an die Ausbauten 110 Millionen Euro.


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