Ohne zusätzliche Massnahmen kann das Verlagerungsziel nicht erreicht werden

Bern, 27.11.2009 - Der Bundesrat hat den Verlagerungsbericht 2009 zu Handen der zuständigen parlamentarischen Gremien verabschiedet. 2008 haben rund 1,3 Millionen Lastwagen die Alpen durchquert – gut neun Prozent weniger als im Referenzjahr 2000. Die bisherigen Massnahmen für die Verlagerung des alpenquerenden Schwerverkehrs auf die Schiene zeigen zwar Wirkung, reichen aber nicht aus, um das vom Parlament vorgegebene Verlagerungsziel zu erreichen. Für die angestrebte Halbierung der Lastwagenfahrten durch den Alpenbogen bis ins Jahr 2019 sind weitere Instrumente notwendig, insbesondere die Einführung einer Alpentransitbörse.

Die Verlagerung der Güter von der Strasse auf die Schiene ist ein Hauptanliegen der schweizerischen Verkehrspolitik. Gemäss Artikel 84 der Bundesverfassung muss der alpenquerende Güterschwerverkehr so weit als möglich von der Strasse auf die Schiene verlagert werden. Das Parlament hat dieses Ziel konkretisiert: ab 2019 dürfen nicht mehr als 650'000 Lastwagen pro Jahr durch die Schweiz fahren.

Der Verlagerungsbericht 2009 des Bundesrates zeigt den aktuellen Stand der Verlagerung auf. Im Vergleich zum Referenzjahr 2000 verringerte sich 2008 die Anzahl schwerer Güterfahrzeuge, welche die schweizerischen Alpenübergänge passiert haben, um 9.2 Prozent.
Für 2009 sind aufgrund der Wirtschaftskrise deutlich tiefere Zahlen zu erwarten. In diesem Jahr dürften insgesamt rund 1,1 Millionen Lastwagen durch die Alpen fahren. Ohne die Instrumente der Verlagerungspolitik wären jedes Jahr 500'000 Lastwagen mehr auf unseren Strassen unterwegs.

Strasse hat 2007/2008 stärker zugelegt als die Schiene.

In der Berichtsperiode 2007 – 2008 (unter Berücksichtigung des 1. Halbjahres 2009) wurde der Verlagerungsprozess stark von der noch positiven Wirtschaftsentwicklung beeinflusst . Innerhalb der Berichtsperiode, also im Vergleich des Jahres 2008 mit dem Jahr 2006, ist die Zahl alpenquerender schwerer Güterfahrzeuge um 8. Prozent gestiegen.

Der alpenquerende Schienengüterverkehr, gemessen in Netto-Tonnen, verzeichnete in der Berichtsperiode mit +1.2% eine vergleichsweise geringe Zunahme. Weil der Strassengüterverkehr stärker gewachsen ist, hat der Anteil der Schiene am alpenquerenden Güterverkehr innerhalb der Berichtsperiode von 66 auf 64 Prozent abgenommen. Er liegt damit aber immer noch auf einem international einmalig hohen Niveau (vgl. Link Alpinfo 2008).

Das geringere Wachstum der Schiene im Vergleich zur Strasse war auch in früheren konjunkturellen Aufschwungphasen beobachtet worden. Es ist damit zu erklären, dass Lastwagenhalter wegen der geringeren Investitionen für neue Fahrzeuge rascher auf die hohe Transportnachfrage reagieren können als die Bahnen. Zudem sind die Bestellfristen für neues Rollmaterial länger, was einen schnellen Ausbau auf der Schiene behindert.

Massnahmen weiterführen und optimieren

Die Verlagerungsinstrumente LSVA, NEAT und Marktöffnung im Schienengüterverkehr sowie die flankierenden Massnahmen zur Unterstützung der Verkehrsverlagerung wurden in der Berichtsperiode konsequent umgesetzt und weiter optimiert. Die flankierenden Verlagerungsmassnahmen leisten weiterhin einen substantiellen Beitrag zum Verlagerungsprozess und sind wirksam. Allerdings konnten keine neuen Verlagerungsimpulse gesetzt werden. Die Massnahmen haben daher vor allem eine stabilisierende Wirkung. Umso wichtiger ist es, dass die dritte Erhöhung der Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) in Kraft tritt. Das UVEK zieht deshalb den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes, welches Beschwerden des Transportgewerbes gutgeheissen hat, zusammen mit dem Finanzdepartement vor das Bundesgericht. Laut Urteil des Verwaltungsgerichtes wäre ein höherer LSVA-Tarif als heute nicht ausgeschlossen. Das Bundesgericht wird diese Frage abschliessend beantworten.

Eine von Experten vorgenommene, unabhängige Evaluation der Verlagerungspolitik bestätigt die Wirksamkeit der bisherigen Verlagerungsmassnahmen. Bei den flankierenden Massnahmen gibt es noch Optimierungsmöglichkeiten. Im Vordergrund steht die Weiterführung und Ausweitung der internationalen Zusammenarbeit im Schienengüterverkehr, vor allem entlang der Nord-Süd-Korridore. Ebenso ist auch die Weiterentwicklung von Gesetzesprojekten wie der Bahnreform 2 (unter anderem Erhöhung der Interoperabilität und unabhängige Trassenvergabestelle) anzustreben.

Die Evaluation kommt jedoch auch zum Schluss, dass damit das Verlagerungsziel nicht erreicht werden kann. Weitere Massnahmen mit einem auch kurzfristig hohen Verlagerungspotential stehen – auch angesichts der internationalen Rahmenbedingungen - aber nicht zur Verfügung. Gemäss heutiger Einschätzung ist auch das Zwischenziel von einer Million alpenquerenden Fahrten bis zum Jahr 2011 nicht zu erreichen.

Schweiz erarbeitet Grundlagen für Transitbörse im gesamten Alpenraum

Das Verlagerungsziel kann nur mit zusätzlichen Instrumenten erreicht werden. Das grösste Potenzial haben Schwerverkehrsmanagementsysteme für Alpenpässe wie die Alpentransitbörse. Die Schweiz erarbeitet bis 2011 in Absprache mit den anderen Alpenländern die Grundlagen für die Einführung eines solchen Verkehrsmanagementsystems und prüft in diesem Zusammenhang mehrere Modelle, die allenfalls miteinander kombiniert werden  könnten.

Der Verlagerungsbericht 2009 geht nun zur Kenntnisnahme an die zuständigen parlamentarischen Kommissionen (Verkehrskommissionen der beiden Räte). Es handelt sich um den vierten Verlagerungsbericht nach 2002, 2004 und 2007 (Berichterstattung im Rahmen der Güterverkehrsvorlage).


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