BJ bereitet Haftentlassung Polanskis vor

Bern, 26.11.2009 - Das Bundesamt für Justiz (BJ) wird Roman Polanski aus der Auslieferungshaft entlassen, sobald die vom Bundesstrafgericht angeordneten Ersatzmassnahmen umgesetzt worden sind. Das BJ hat entschieden, den Haftentlassungsentscheid des Bundesstrafgerichts nicht beim Bundesgericht anzufechten.

Aufgrund des Entscheides des Bundesstrafgerichts wird das BJ Roman Polanski unter folgenden Bedingungen provisorisch aus der Auslieferungshaft entlassen: Polanski muss eine Kaution in Höhe von 4,5 Mio. CHF überweisen, alle Ausweispapiere bei der Kantonspolizei Zürich deponieren und sich in seinem Chalet in Gstaad aufhalten. Er darf dieses Haus nicht verlassen. Zudem verpflichtet er sich, sich einem Electronic Monitoring zu unterziehen. Die Haftentlassung erfolgt, sobald die Kaution einbezahlt worden ist, die Ausweisschriften deponiert sind und das Electronic Monitoring installiert und getestet worden ist. Sollte Polanski seine Verpflichtungen missachten, verfällt die Kaution an die Schweizerische Eidgenossenschaft.


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