UBS-USA: Die ESTV hat die ersten 500 Schlussverfügungen erlassen und verschickt

Bern, 24.11.2009 - Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat im Rahmen des Amtshilfegesuchs der US-amerikanischen Steuerbehörde bereits über 500 Fälle bearbeitet. Die entsprechenden Schlussverfügungen an UBS-Kunden wurden erlassen und verschickt. Damit wurde die erste Frist zur Erfüllung des Abkommens mit den USA eingehalten.

Im Abkommen vom 19. August 2009 war zwischen der Schweiz und den USA vereinbart worden, dass die ESTV ab Erhalt des Amtshilfegesuchs (am 31. August 2009) 90 Tage Zeit hat, die ersten 500 Schlussverfügungen zu erlassen. Diese Frist läuft Ende November ab. Die restlichen der insgesamt rund 4450 Dossiers muss die ESTV innert 360 Tagen nach Eingang des Amtshilfegesuchs bearbeitet haben.

Die weiteren Schlussverfügungen werden laufend fertig gestellt und verschickt. Nach Erhalt der Schlussverfügung können die Betroffenen innerhalb von 30 Tagen beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde einreichen. Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet danach endgültig.

Die ESTV hat der amerikanischen Steuerbehörde in den 4'450 Fällen bisher noch keine Amtshilfe gewährt. Amtshilfe leistet die ESTV erst dann, wenn beim Bundes-verwaltungsgericht gegen ihre Schlussverfügung innerhalb von 30 Tagen keine Beschwerde eingereicht wird. Amtshilfe gewährt die ESTV auch, wenn eine Beschwerde erfolgt, diese aber durch das Bundesverwaltungsgericht abgewiesen wird.


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