Anhörung gestartet: Erfolg der Blauzungenimpfung 2010 weiterführen

Bern, 24.11.2009 - Um ein Aufflackern der Blauzungenkrankheit zu verhindern, muss auch 2010 ein Grossteil der Rinder und Schafe in der Schweiz geimpft werden. Das Bundesamt für Veterinärwesen BVET sieht deshalb für kommendes Jahr ein Impfobligatorium mit der Möglichkeit von Ausnahmen vor. Zum Verordnungsentwurf wurde heute die Anhörung eröffnet, welche bis 7. Dezember 2009 läuft. Die Blauzungenkrankheit ist für Menschen ungefährlich.

Nachdem die Blauzungenkrankheit mit Zehntausenden von betroffenen Betrieben in Europa gewütet hatte, sind die Fallzahlen nun wegen der umfangreichen Impfkampagnen stark zurückgegangen. In der Schweiz kam es dieses Jahr bislang zu keiner einzigen Ansteckung. Das Erreichte soll 2010 gefestigt werden. Eine Mehrheit der landwirtschaftlichen Organisationen und die Tierärzteschaft haben sich deshalb für eine hohe Impfrate im  2010 ausgesprochen. Die gute Seuchenlage erlaubt es jedoch auch, das Obligatorium zu lockern und Ausnahmen zu ermöglichen.

Das BVET schlägt in der zur Anhörung stehenden Verordnung ein Impfobligatorium zwischen Mitte Februar und Ende Mai 2010 vor. Die Betriebe haben jedoch die Möglichkeit, beim kantonalen Veterinäramt gegen eine Gebühr eine Ausnahme zu beantragen. Damit akzeptieren diese Betriebe ein höheres Risiko und sie verzichten auf Entschädigungen, falls die Blauzungenkrankheit im Bestand ausbricht. Die Landwirtschaft als Ganzes übernimmt somit einen Teil der Verantwortung für eine insgesamt hohe Impfrate.

Die landwirtschaftlichen Organisationen haben die Möglichkeit eines nationalen Solidaritätsfonds zur Finanzierung der Impfung geprüft, kamen jedoch zum Schluss, dass kantonale Lösungen vorzuziehen seien. Wie in den vergangenen Jahren finanziert deshalb der Bund den Impfstoff und die Kantone organisieren die Finanzierung der Durchführung der Impfung, wobei einige kantonale Unterschiede bestehen.

Die Blauzungenkrankheit ist im Oktober 2007 erstmals in der Schweiz aufgetreten. Sie befällt vor allem Rinder, Schafe und Ziegen. Im Sommer 2008 und im Frühjahr 2009 wurde die Nutztierpopulation mit einer obligatorischen Impfkampagne geschützt. Die Schweiz ist in der Folge mit bislang 74 Fällen nur wenig betroffen.

Die Anhörung dauert bis am 7. Dezember. Die Unterlagen und weitere Informationen zur Blauzungenkrankheit finden Sie unter www.bluetongue.ch.


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Marcel Falk, Kommunikation, Bundesamt für Veterinärwesen, 031 323 84 96



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