Überprüfung der Gebirgslandeplätze in Region Aletsch-Susten angelaufen

Bern, 13.11.2009 - Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat mit der Überprüfung der Gebirgslandeplätze in der Region Aletsch-Susten begonnen. Am ersten Koordinationsgespräch stand eine Auslegeordnung der Interessen von Kantonen, Umweltorganisationen und Luftfahrtkreisen im Zentrum.

Im Jahr 2000 hatte der Bundesrat beschlossen, die Gebirgslandeplätze in der Schweiz grundsätzlich zu überprüfen. Bei Gebirgslandeplätzen handelt es sich um Landestellen über 1100 Meter über Meer, die mit exakten Koordinaten festgelegt sind, jedoch über keine Infrastruktur verfügen. Sie dienen den Piloten zu Ausbildungs- und Übungszwecken im Gebirge, für sportliche Aktivitäten oder zum Transport von Touristen. Die Details der Überprüfung legte die Landesregierung 2007 in einem Konzept fest. Ziel dieser Überprüfung ist es, Konflikte zwischen der Nutzung der Gebirgslandeplätze und Natur- sowie Umweltschutzinteressen auszuräumen oder zumindest zu verringern. Mögliche Massnahmen dafür sind zeitliche Beschränkungen für die fliegerische Nutzung, vorgeschriebene An- und Abflugwege oder die Verschiebung beziehungsweise Aufhebung solcher Landestellen.

Das zuständige Bundesamt für Zivilluftfahrt hat die Landestellen für die Überprüfung in sechs regionalen Gruppen zusammengefasst. Das Amt bezieht in die Arbeiten weitere Bundesstellen, die Standortkantone und -gemeinden sowie Vertreter der Luftfahrt und von Tourismus- und Umweltorganisationen ein. Dazu führt das Amt so genannte Koordinationsgespräche durch.

Heute hat das erste solche Gespräch zu den Gebirgslandeplätzen in der Region Aletsch-Susten stattgefunden. Die Region umfasst neun Landeplätze im Grenzgebiet der Kantone Bern, Wallis und Uri: Blüemlisalp, Ebnefluh, Jungfraujoch, Kanderfirn, Langgletscher, Petersgrat, Rosenegg West, Sustenlimmi und Susten Steingletscher. An der heutigen Sitzung ging es um eine Auslegeordnung der Interessenlagen der Teilnehmenden. Im Zentrum stand die Situation, dass sieben der neun Gebirgslandeplätze in einem Gebiet liegen, das sowohl zum Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BNL) als auch zum Weltnaturerbe der UNESCO gehört. Das BAZL wird nun gestützt auf die vorgebrachten Anliegen einen Vorschlag für eine Regelung der Gebirgslandeplätze in der Region Aletsch-Susten erarbeiten. Dieser soll an einem zweiten Koordinationsgespräch im nächsten Frühjahr diskutiert werden.

Für die Gebirgslandeplätze in der Region Wallis Südost ist der Koordinationsprozess inzwischen abgeschlossen. Zum Vorschlag des Bundes, die vier bisherigen Plätze Aeschhorn, Alphubel, Monte-Rosa sowie Theodulgletscher zu belassen und anstelle derjenigen beim Unterrothorn eine Landestelle Trift zu bezeichnen, hat im vergangenen Sommer eine öffentliche Mitwirkung stattgefunden. Das BAZL ist derzeit daran, die Stellungnahmen auszuwerten. Es ist vorgesehen, dass der Bundesrat Anfang 2010 die Gebirgslandeplätze im südöstlichen Wallis und deren Nutzungsbedingungen definitiv festlegt.



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