Bundesrat beantragt Mittel für den Agglomerationsverkehr

Ittigen, 11.11.2009 - 26 Städte und Agglomerationen sollen ab dem Jahr 2011 insgesamt 1,5 Milliarden Franken für Massnahmen zur Verbesserung ihrer Verkehrssysteme erhalten. Der Bund übernimmt 30 bis 40 Prozent der anfallenden Investitionen. Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die entsprechenden Mittel freizugeben. Die Landesregierung schliesst aus finanzpolitischen Gründen eine Verzögerung der Realisierung einzelner Projekte jedoch nicht aus.

Im Zentrum der Vorlage, welche der Bundesrat heute dem Parlament überwiesen hat, steht die Freigabe der Mittel ab dem Jahr 2011. Insgesamt 26 Agglomerationsprogramme erhalten Bundesgeld. Gesprochen werden die Mittel je nach Dringlichkeit und Wirksamkeit. Die 1,5 Milliarden Franken fliessen nicht nur in die grossen Agglomerationen Zürich, Basel, Genf, Bern und Lausanne–Morges, wo die Verkehrs- und Umweltprobleme am grössten sind, sondern auch in die kleineren Agglomerationen, die so ihre Verkehrssysteme ebenfalls optimieren können.

Etappierte Finanzierung

Aus dem Infrastrukturfonds stehen während 20 Jahren sechs Milliarden Franken für den Ausbau der Strassen- und Schieneninfrastrukturen in Städten und Agglomerationen bereit. Das Parlament hat davon bereits rund 2,6 Milliarden Franken für 23 dringende und baureife Projekte freigegeben. In seiner Botschaft zum Programm Agglomerationsverkehr zeigt der Bundesrat nun auf, wie die restlichen 3,4 Milliarden Franken verwendet werden sollen (siehe Tabelle). Dieser Betrag wird etappiert freigegeben:

  • ab 2011: 1,5 Milliarden Franken (A-Liste)
  • ab 2015: voraussichtlich weitere 1,2 Milliarden Franken (B-Liste)
  • ab 2019: 700 Millionen Franken für noch nicht unterstützte Agglomerationen (Reserve)

Weiteres Vorgehen

Die Aufteilung der Mittel für die zweite Etappe erfolgt in rund vier Jahren. Der Bundesrat wird dem Parlament eine weitere Botschaft mit den ergänzenden Projekten vorlegen. Sie werden zuvor nochmals auf ihr Kosten-Nutzen-Verhältnis geprüft. Massstab sind die vier gesetzlich vorgegebenen Kriterien wie verbesserte Qualität des Verkehrssystems, mehr Siedlungsentwicklung nach innen, weniger Umweltbelastung und Ressourcenverbrauch sowie mehr Verkehrssicherheit.

Der Bundesrat hat kürzlich zur Ausgleichung der Defizite des Bundeshaushalts ein Konsolidierungsprogramm beschlossen. Er hat als Folge davon heute entschieden, in der Programmbotschaft zur Engpassbeseitigung festzuhalten, dass eine spürbare Kürzung der jährlichen Einlage in den Infrastrukturfonds in den kommenden Jahren nicht ausgeschlossen werden kann. Dies würde zu Verzögerungen bei der Realisierung der in der Botschaft enthaltenen Projekte führen.


Adresse für Rückfragen

Georg Tobler, Leiter Agglomerationspolitik
+41 (0)79 248 62 94



Herausgeber

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
https://www.uvek.admin.ch/uvek/de/home.html

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-30046.html