Bundesrat passt Verordnungen für öffentlichen Verkehr an

Bern, 04.11.2009 - Der Bundesrat hat insgesamt 20 Verordnungen aus dem Bereich des öffentlichen Verkehrs angepasst und auf den 1. Januar oder 1. Juli 2010 in Kraft gesetzt. Damit konkretisiert er die vom Parlament verabschiedeten Gesetze aus der Bahnreform 2 (erstes Teilpaket) und der Güterverkehrsvorlage oder passt Bauvorschriften der aktuellen Entwicklung an.

Die vom Bundesrat behandelten Verordnungen lassen sich in drei Bereiche gruppieren:

1. Verordnungen zur Revision der Erlasse über den öffentlichen Verkehr

Das Parlament hat im März 2009 die Erlasse über den öffentlichen Verkehr (RöVE) verabschiedet. Die Referendumsfrist lief am 9. Juli 2009 ungenutzt ab. Nun setzt der Bundesrat zur Konkretisierung der gesetzlichen Bestimmungen insgesamt 14 angepasste oder neu erstellte Verordnungen auf den 1. Januar 2010 in Kraft. Hervorzuheben sind namentlich folgende Verordnungen:

  • Die Verordnung über die Personenbeförderung bringt eine Liberalisierung im Binnenverkehr mit Bussen und Booten. Kleintransporte mit weniger als 9 beförderten Personen werden vom Personenbeförderungsregal ausgenommen; 
  • Die Verordnung über die Konzessionierung und Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur sieht als Neuerung vor, dass der Bund und die Kantone auch mit Privatbahnen für den Substanzerhalt Finanzierungsvereinbarungen über mehr als ein Jahr abschliessen können, wie dies bei der SBB AG bereits der Fall ist.
  • Die Verordnung über die Videoüberwachung im öffentlichen Verkehr konkretisiert den Einsatz, die Bearbeitung und die Bekanntgabe der Videoüberwachung. 
  • In der Verordnung über die sicherheitsrelevanten Tätigkeiten im Eisenbahnbereich legt der Bundesrat u.a. fest, ab wann ein Triebfahrzeugführender dienstunfähig ist. Bei Alkohol gilt ein Grenzwert von 0,1 Promille.

2. Güterverkehr und Netzzugang

Als Konsequenz aus der Güterverkehrsvorlage, die vom Parlament im Dezember 2008 verabschiedet worden ist, hat der Bundesrat vier weitere Verordnungen revidiert bzw. neu erlassen und setzt diese ebenfalls auf den 1. Januar 2010 in Kraft.

  • Die Verordnung über die Förderung des Bahngüterverkehrs, BGFV (Totalrevision der heutigen Verordnung über die Förderung des kombinierten Verkehrs) wird ausgeweitet auf den gesamten Bahngüterverkehr. 
  • In der Anschlussgleisverordnung wird unter anderem die Mindesttransportmenge erhöht und ein maximaler Beitrag des Bundes definiert. Damit erhöht sich die Subventionseffizienz - im Gegenzug beteiligt sich der Bund stärker bei Erneuerungsprojekten. 
  • Zudem werden mit der Gütertransportverordnung die Ausführungsbestimmungen zum Gütertransportgesetz erlassen. Sie enthalten vor allem die für den nationalen Verkehr geltenden Abweichungen vom internationalen Recht.
  • Ebenfalls angepasst wurde die Netzzugangsverordnung. Damit werden die Grundsatzbeschlüsse des Bundesrats vom 18. September 2009 vollzogen . Betroffen ist namentlich der Trassenpreis im Güterverkehr. Die Beschlüsse des Bundesrates sind haushaltsneutral, d. h. es werden weder die Bundeskasse noch die Operateure im Güterverkehr oder die Infrastrukturbetreiberinnen stärker belastet.

3. Zugang zum öV auch mit Rollatoren

Im Weiteren hat der Bundesrat zwei technische Verordnungen teilrevidiert und setzt diese auf den 1. Juli 2010 in Kraft.

• In der Eisenbahnverordnung (EBV) werden Vorschriften zum Bau von Bahnanlagen klar und systematisch der Entwicklung in diesem Bereich angepasst. Damit sollen Bewilligungen (Plangenehmigungen für Bauten, Betriebsbewilligungen sowie Typenzulassungen) weiterhin rasch und sicher erfolgen können.
• Zudem wurde eine kleine Anpassung der Verordnung über die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs (VböV) vorgenommen. Damit wird bezweckt, dass für Passagiere mit Rollatoren (mobile Gehhilfen) gleich wie für Rollstuhlfahrende der Zugang zum öffentlichen Verkehr gewährleistet werden muss.


Adresse für Rückfragen

Bundesamt für Verkehr, Information, 031 322 36 43



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