Aufhebung der Sanktionen gegenüber Usbekistan

Bern, 04.11.2009 - Der Bundesrat hat am 4. November 2009 beschlossen, die Verordnung über Massnahmen gegenüber Usbekistan aufzuheben. Der Entscheid tritt am 5. November 2009 in Kraft.

Die Verordnung über Massnahmen gegenüber Usbekistan umfasst ein Lieferverbot für Rüstungs- und Repressionsgüter. Der Bundesrat hatte die Verordnung 2006 in Anbetracht von Menschenrechtsverletzungen in diesem Land beschlossen. Die Schweiz schloss sich damit den Sanktionen an, welche die EU gegen Usbekistan verhängt hatte.

Am 27. Oktober 2009 hat die EU beschlossen, ihre Sanktionen gegenüber Usbekistan nicht mehr zu verlängern. Der Bundesrat hebt deshalb die Verordnung, die sich auf das Embargogesetz stützt, ebenfalls auf. Der Rat der EU attestiert Usbekistan Fortschritte im Bereich der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit. Mit der Aufhebung der Sanktionen soll Taschkent zu weiteren Reformschritten ermutigt werden.

Allfällige Gesuche für Rüstungsgüter nach Usbekistan werden fortan wieder gemäss Kriegsmaterial- und Güterkontrollgesetz beurteilt.


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Thomas Graf, Stv. Leiter Sanktionen, SECO, Tel. +41 (31) 324 14 35


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