Umsetzung von E-Government auf Kurs – Beschleunigung durch gezielte Förderung von Vorhaben

Bern, 03.11.2009 - Die Umsetzung des Programms E-Government ist auf Kurs und entwickelt sich positiv. Der Steuerungsausschuss E-Government Schweiz hat heute das Konzept zum Einsatz der Mittel, die im Rahmen der dritten Stufe konjunktureller Stabilisierungsmassnahmen vorgesehen sind, genehmigt. Damit sollen priorisierte Vorhaben in der Konzeptphase unterstützt werden. Zudem wurden zwei neue Projekte in den Katalog der priorisierten Vorhaben aufgenommen.

Bis Anfang 2010 werden sieben der 43 priorisierten Vorhaben die Betriebsphase erreicht haben. Darunter sind die Registerharmonisierung sowie der einheitliche Personenidentifikator. Voraussichtlich bis Ende 2010 haben alle Vorhaben mindestens die Konzeptphase abgeschlossen. Damit kann die schweizweite Realisierung vorangetrieben werden.

Beschleunigung durch gezielte Förderung

Das Parlament hat mit der dritten Stufe konjunktureller Stabilisierungsmassnahmen vier Millionen Franken zugunsten von E-Government gesprochen. Damit soll die Umsetzung der E-Government Vorhaben zusätzlich beschleunigt werden. Die Mittel sollen nachhaltig und transparent eingesetzt werden und messbare Erfolge ermöglichen. Dazu hat der Steuerungsausschuss E-Government die entsprechenden Grundsätze beschlossen. So sollen bereits begonnene aber blockierte Vorhaben unterstützt werden. Geplant ist ausserdem ein Ressourcenpool, der bei Engpässen in der Umsetzung der priorisierten Vorhaben punktuell eingesetzt werden kann. Sowohl die Umsetzenden der priorisierten Vorhaben als auch Bundesämter, Kantone und Gemeinden können dadurch, speziell im Bereich Projektmanagement und juristischen Fragen, Unterstützung finden.

Neue priorisierte Vorhaben

Der Steuerungsausschuss hat weiter beschlossen, zwei neue Vorhaben in den Katalog der priorisierten Vorhaben aufzunehmen. Es handelt sich dabei einerseits um das elektronische Grundstück-Informationssystem (eGRIS), das ermöglicht, die Grundbuchdaten und andere wichtige Informationen zu einem Grundstück über das Internet abzufragen. Beim anderen Vorhaben geht es um die Standardisierung der Daten von Gebäuden und Grundstücken. Damit soll der Datenaustausch vereinfacht und administrative Abläufe effizienter abgewickelt werden. Der Steuerungsausschuss hat zudem das Vorhaben zur sicheren Authentisierung im elektronischen Geschäfts- und Behördenverkehr namens SuisseID aktualisiert und dem Staatssekretariat für Wirtschaft SECO zur Federführung übertragen.

SuisseID

Ursprünglich im Katalog der priorisierten Aufgaben geführt als "Infrastruktur für die Ausgabe von elektronischen Zertifikaten" wird dieses Vorhaben jetzt neu unter dem Namen "SuisseID" vorangetrieben. Die SuisseID wird in der Schweiz als erstes standardisiertes Produkt für einen sicheren elektronischen Identitätsnachweis gelten. Im Rahmen der dritten Stufe konjunktureller Stabilisierungsmassnahmen hat der Bundesrat die beschleunigte Einführung der SuisseID beschlossen. Mit der SuisseID lassen sich Geschäfte zwischen Privatpersonen und Firmen, von Firmen untereinander sowie vom Bürger zur Verwaltung direkt über das Netz abschliessen.


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Stephan Röthlisberger, Geschäftsstelle E-Government Schweiz,
Tel. 031 324 79 10



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