Online-Marktplatz eBay und Bundesamt für Kultur unterzeichnen Memorandum of Understanding

Bern, 20.10.2009 - Heute hat das Bundesamt für Kultur BAK mit dem Online-Marktplatz eBay ein Memorandum of Understanding zur Förderung des verantwortungsvollen Umgangs mit archäologischem Kulturgut unterzeichnet. Mit dieser Vereinbarung wurde an das 2008 erfolgreich durchgeführte dreimonatige Pilotprojekt angeknüpft, in welchem eBay das Angebot von archäologischen Kulturgütern auf ihrem Online-Marktplatz beschränkte.

Um den illegalen Verkauf von Kulturgütern im Internet zu verhindern, hat das BAK in Zusammenarbeit mit der Bundespolizei (Fedpol) und der Konferenz der Schweizerischen Kantonsarchäologinnen und Kantonsarchäologen (KSKA) mit der Online-Auktionsplattform eBay am 20. Oktober 2009 eine Absichtserklärung unterzeichnet, welche das Angebot von Kulturgütern auf dem Internet beschränken soll. Mit dem Memorandum setzt die Schweiz die Empfehlungen der INTERPOL-Expertengruppe für gestohlene Kulturgüter vom 4./5. März 2008 und 10./11. Februar 2009 sowie der UNESCO zum Umgang mit illegalen Kulturgütern auf dem Internet um. 

Mit der Unterzeichnung des Memorandum of Understanding erklärt eBay, in der Schweiz nur noch archäologische Kulturgüter zum Verkauf zuzulassen, die über einen Legalitätsnachweis der zuständigen in- oder ausländischen Behörden verfügen. Dies betrifft insbesondere die Risikokategorien besonders gefährdeter Kulturgüter - die sogenannten „Red Lists“ des Internationalen Museumsrats ICOM - sowie die besonders geschützten Kulturgüterkategorien der bilateralen Vereinbarungen über die Einfuhr und Rückführung,  welche die Schweiz mit Mitgliedstaaten der UNESCO-Konvention 1970 geschlossen hat. Die Einhaltung dieses Grundsatzes wird kontrolliert. Zusätzlich sollen präventive Informationsmassnahmen auf die Problematik des Handels mit illegalen archäologischen Kulturgütern aufmerksam machen.  

Das Memorandum of Understanding knüpft an das letztjährige dreimonatige Pilotprojekt sowie an das im Anschluss erfolgte mehrmonatige Monitoring-Projekt von eBay und den involvierten Behörden (BAK, Fedpol, KSKA) an. Im Rahmen dieser Projekte hat sich gezeigt, dass sich der Handel mit problematischen archäologischen Kulturgütern in den kontrollierten Kategorien und Zeit deutlich verringert hat.  

Ziel dieser vereinbarten Massnahme ist es, die Bekämpfung des illegalen Kulturgütertransfers im Internet nachhaltig zu verbessern und den verantwortungsvollen Umgang mit archäologischen Kulturgütern zu fördern. Gemäss Schweizer Recht sind Altertumsfunde Eigentum des Kantons, in dessen Gebiet sie gefunden worden sind. Viele ausländische Gesetzgebungen sehen ähnliche Bestimmungen vor. Seit dem Inkrafttreten des Kulturgütertransfergesetzes (KGTG) im Juni 2005 steht in der Schweiz der Handel von gestohlenen oder aus Raubgrabungen stammenden Kulturgütern unter Strafe, unabhängig davon woher sie stammen. 

Weitere Informationen
www.icom.org/redlist
www.bak.admin.ch/kgt


Adresse für Rückfragen

Bundesamt für Kultur
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Leiter Fachstelle Internationaler Kulturgütertransfer
Bundesamt für Kultur
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benno.widmer@bak.admin.ch

Konferenz der Schweizerischen Kantonsarchäologinnen und Kantonsarchäologen (KSKA)
Guido Lassau
Kantonsarchäologe Basel-Stadt
Tel. 061 267 23 55
Guido.Lassau@bs.ch


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