Landverkehrsabkommen Schweiz-EG: Sitzung des Comité mixte

Bern, 15.12.2005 - Der Gemischte Landverkehrsausschuss Schweiz-EG („Comité mixte“) hat heute in Brüssel zum achten Mal getagt. Im Zentrum der Gespräche stand die künftige Übernahme einer Reihe neuer EG-Rechtakte („acquis communautaire“) durch die Schweiz. Weitere Gesprächsthemen waren der aktuelle Stand der Arbeiten zur Schaffung der Verkehrsbeobachtungsstelle EU-Schweiz sowie die angestrebte Liberalisierung beim Dreiländerverkehr Schweiz/EG/EFTA. Die Schweizer Delegation stand unter der Leitung von Max Friedli, Direktor des Bundesamtes für Verkehr (BAV). Der Direktor der Generaldirektion Energie und Verkehr Enrico Grillo Pasquarelli führte die EG-Delegation an.

Das am 1. Juni 2002 in Kraft gesetzte Landverkehrsabkommen Schweiz-EG sieht einen gemischten Ausschuss vor. Er ist für die Verwaltung und die ordnungsgemässe Anwendung des Abkommens verantwortlich. Auf Schweizer Seite gehören dem Ausschuss Vertreter des Bundesamtes für Verkehr (BAV) und anderer Bundesämter sowie der Kantone an. Auf Seite der EG sind die Generaldirektion Energie und Verkehr sowie die Mitgliedstaaten (als Beobachter) vertreten.

Haupttraktandum der von Direktor Grillo Pasquarelli geleiteten achten Sitzung des gemischten Ausschusses war das weitere Vorgehen bei der Übernahme neuer Gesetzgebung der EG durch die Schweiz, insbesondere was die künftige Übernahme des ersten und zweiten Bahnpakets sowie der Interoperabilitätsrichtlinien betrifft. Die Bahnreform 2 wird in der Schweiz die dafür notwendigen Voraussetzungen schaffen. Die Schweizer Delegation informierte in Bezug auf die Bahnreform 2 über die für 2006 geplanten Arbeitsschritte nach der Rückweisung der entsprechenden Botschaft an den Bundesrat durch das Parlament.

Weiteres Thema war der aktuelle Stand der Vorbereitungsarbeiten für die Schaffung der gemeinsamen Verkehrsbeobachtungsstelle Schweiz-EG (auch Verkehrsobservatorium genannt). Die statistischen Aufgaben dieses neuen Organs werden bei einer externen Stelle angesiedelt werden. Das entsprechende Ausschreibungsverfahren soll in der ersten Hälfte 2006 eingeleitet werden, sobald der EU-Verkehrsministerrat das grüne Licht gegeben hat.

Im Strassenverkehrsbereich untersteht heute der Dreiländergüterverkehr zwischen der Schweiz, den EG-Ländern und den EWR-EFTA-Staaten noch einem im Rahmen von bilateralen Vereinbarungen festgelegten Kontingentsystem. Unter Dreiländerverkehr versteht man beispielsweise einen Gütertransport von der Schweiz nach Norwegen und von dort zurück nach Italien. Beide Delegationen sind sich darüber einig, dass dieser Verkehr künftig vollständig liberalisiert werden soll, und werden die dazu notwendigen Verfahren einleiten.


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