Bundesrat genehmigt die strategischen Ziele der FINMA

Bern, 30.09.2009 - An seiner Sitzung von heute Mittwoch hat der Bundesrat die strategischen Ziele der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA für die Jahre 2010 bis 2012 genehmigt. In den nächsten zwei Jahren will die FINMA die Lehren aus der Finanzkrise umsetzen und ihre Strukturen sowie ihre Tätigkeit als integrierte Aufsichtsbehörde weiterhin wirksam zusammenführen.

Nach Artikel 9 des Finanzmarktaufsichtsgesetzes FINMAG legt der Verwaltungsrat der FINMA die strategischen Ziele der Aufsichtsbehörde fest und unterbreitet sie dem Bundesrat zur Genehmigung. Als Ausfluss ihrer Autonomie legt die FINMA die Bereiche selbst fest, in denen sie sich strategische Ziele geben will. Sie entscheidet auch über den Umfang und den Detaillierungsgrad ihrer strategischen Ziele. Die strategischen Ziele der FINMA richten sich auf die Jahre 2010 bis 2012. Damit wird unter Berücksichtigung der Amtsdauer des Verwaltungsrates, die 2011 ausläuft, die notwendige Kontinuität in der Ausrichtung der Aufsicht sichergestellt. Die FINMA will in den nächsten beiden Jahren die Lehren aus der Finanzkrise umsetzen und ihrer Strukturen und ihrer Tätigkeit als integrierte Aufsichtsbehörde weiterhin wirksam zusammenführen.

Der Bundesrat hat die strategischen Ziele der FINMA für die Jahre 2010 bis 2012 mit dem Verwaltungsratspräsidenten der Aufsichtsbehörde in einer Aussprache erörtert und anschliessend genehmigt. Der Bundesrat unterstützt die Ausrichtung der strategischen Ziele, die nicht nur die allgemeinen Zielvorgaben nach Artikel 5 FINMAG sondern auch die primären Aufgaben der FINMA - Regulierung, Aufsicht und Enforcement - sowie die betriebliche Ausrichtung der FINMA berücksichtigen.


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