Der Bundesrat will Kriegsmaterial-Exporte nicht verbieten

(Letzte Änderung 14.10.2009)

Bern, 29.09.2009 - Die Schweiz setzt beim Export von Kriegsmaterial seit Jahren auf eine wirkungsvolle und strenge Ausfuhrkontrolle. Die Exporte vollständig zu verbieten, wie es von der Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GSoA) mit ihrer Initiative gefordert wird, lehnt der Bundesrat ab. Für die Abstimmung am 29. November 2009 empfiehlt er ein klares Nein.

Über 5100 Arbeitsplätze in der Schweiz sind - gemäss einer vom Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) bei BAK (Basel Economics) in Auftrag gegebenen Studie - direkt und indirekt von der Ausfuhr von Rüstungsgütern abhängig. Diese stünden bei einer Annahme der Initiative auf dem Spiel. Mit den Arbeitsplätzen ginge auch wichtiges Knowhow für die Schweizer Industrie verloren. Denn viele Innovationen, die ursprünglich für die Rüstungsindustrie entwickelt wurden, fanden später Anwendungen im zivilen Bereich. Für die vom Verbot der Kriegsmaterialausfuhr besonders betroffenen Regionen fordert die Initiative eine zehnjährige Unterstützungspflicht durch den Bund. Eine gesetzliche Grundlage für diese Unterstützung gibt es aber noch nicht, so dass diese zu spät fliessen würde.

Für die nationale Sicherheit hätte ein totales Ausfuhrverbot von Rüstungsgütern schwerwiegende Folgen. Wird der Schweizer Rüstungsindustrie der Zugang zu Exportmärkten verschlossen, so werden die entsprechenden Betriebe zum Teil schliessen müssen oder ins Ausland verlagert. Allein mit dem Schweizer Markt als Absatzregion könnte die Rüstungsindustrie nicht überleben. Die Armee würde sich für die Beschaffung ihres Materials in ausländische Abhängigkeit begeben müssen.

Neben dem Verbot von Rüstungsgüterexporten fordert die Initiative den Bund auf, internationale Bestrebungen für Abrüstung und Rüstungskontrollen zu fördern. Genau dies tut die Schweiz bereits seit langem. Die Stärkung der internationalen Rüstungskontrolle ist ein zentraler Pfeiler der schweizerischen Sicherheitspolitik. So setzt sich die Schweiz entsprechend ihrem humanitären Engagement für ein umfassendes Verbot von Personenminen ein und hat auch beim internationalen Prozess für ein Teilverbot von Streumunition aktiv zur Ausarbeitung eines Abkommens beigetragen. Einen starken Akzent setzt die Schweiz im Bereich der Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und zählt zu den international wichtigsten Akteuren auf diesem Gebiet. Mit dem Ziel, den internationalen Handel mit konventionellen Waffen strenger zu kontrollieren, engagiert sich die Schweiz für einen internationalen rechtlich verbindlichen Waffenhandelsvertrag (Arms Trade Treaty, ATT).

Das geltende Kriegsmaterial- und das Güterkontrollgesetz gewährleisten eine funktionierende Exportkontrolle. Gemeinsam mit der - im Vergleich zu anderen Staaten - restriktiven Praxis tragen sie den teilweise divergierenden Interessen im Zusammenhang mit der Ausfuhr von Rüstungsgütern in ausgewogener Art und Weise Rechnung.

Aus allen diesen Gründen lehnt der Bundesrat die GSoA-Initiative für ein Verbot Kriegsmaterial-Exporten klar ab. Dazu kommt, dass sich die bewusste Vernichtung von mehreren tausend Arbeitsplätzen in einer wirtschaftlich schwierigen Zeit nicht rechtfertigen liesse.


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