Stellungnahme : Verhaftung von Roman Polanski

Bern, 27.09.2009 - 

  • Roman Polanski wurde gestern Abend bei seiner Ankunft auf der Basis eines US-Haftbefehls in provisorische Auslieferungshaft genommen.
  • Die US-Behörden werfen Roman Polanski sexuelle Handlungen mit Kindern vor, namentlich in einem Fall von 1977 mit einem 13-jährigen Mädchen in Los Angeles.
  • Seit Ende 2005 fahnden die US-Behörden weltweit nach Roman Polanski.
  • Ein US-Haftbefehl gegen Roman Polanski liegt seit 1978 vor.
  • Ob Roman Polanski tatsächlich an die USA ausgeliefert wird, steht erst fest, wenn das Auslieferungsverfahren rechtskräftig abgeschlossen ist. Sowohl ein Auslieferungshaftbefehl als auch ein Auslieferungsentscheid kann beim Bundesstrafgericht angefochten werden. Dessen Entscheide können ans Bundesgericht weiter gezogen werden.
  • Aus Rücksicht auf das nun laufende Verfahren können derzeit keine weiteren Angaben gemacht werden.


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