Liste der Pflanzenschutzmittel für den Parallelimport erweitert

Bern, 07.02.2006 - Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat die Liste der für den Parallelimport zugelassenen Pflanzenschutzmittel erweitert. Neu können über 450 im Ausland zugelassene, oft billigere Pflanzenschutzmittel durch Gewerbe und Endbenutzer direkt importiert und verwendet werden.

Pflanzenschutzmittel, die in der Schweiz in Verkehr gebracht werden, müssen ein Bewilligungsverfahren durchlaufen. Das BLW führt zudem eine Liste von Mitteln, die im Ausland zugelassen sind und frei importiert werden können (Parallelimporte).

Anfang Februar hat das BLW rund 170 neue Produkte in die Liste aufgenommen. Damit stehen der Landwirtschaft nun insgesamt mehr als 450 Produkte für den Parallelimport zur Verfügung. Eine Tranche von rund 120 Pflanzenschutzmitteln wird Ende Februar aufgenommen. Ein weiterer Ausbau der Liste ist in Vorbereitung. Zu beachten ist, dass Produkte nur aufgenommen werden können, wenn sie nicht mehr durch Patente geschützt sind. Die Liste der für den Parallelimport zugelassenen Produkte kann auf der Homepage des BLW (http://www.blw.admin.ch/rubriken/00231/unterseite00054/index.html) eingesehen werden. Auf dieser Seite befinden sich auch Hinweise zum Importverfahren sowie das Formular für die Beantragung einer Generaleinfuhrbewilligung.

 

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