Landschaften, die der Erholung dienen, möglichst hoch überfliegen

Bern, 17.09.2009 - Zur Erholung der Menschen besonders geeignete Landschaften in der Schweiz sollen künftig von Fluglärm entlastet werden. Eine Arbeitsgruppe des Bundes unter der Leitung des BAZL schlägt vor, vier Gebiete als Landschaftsruhezonen zu bezeichnen. Piloten sollen diese Regionen in möglichst grosser Höhe überfliegen.

Der Bundesrat hatte im Jahr 2000 mit dem Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) dem UVEK den Auftrag erteilt, das Netz der Gebirgslandeplätze in der Schweiz zu überprüfen. Gleichzeitig legte er fest, dass im Zusammenhang mit diesen Arbeiten zu klären ist, wie so genannte Ruhezonen geschaffen werden können, die möglichst wenig Fluglärm ausgesetzt sind. Die Bezeichnung von Ruhezonen ist im Luftfahrtgesetz vorgesehen. Nachdem die Überprüfung der Gebirgslandeplätze inzwischen angelaufen ist, hat eine Arbeitsgruppe des Bundes unter Federführung des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) nun auch einen Vorschlag für die Schaffung von Ruhezonen ausgearbeitet.

Ruhezonen lassen sich in zwei Kategorien unterteilen: Landschaftsruhezonen und Wildruhezonen. In Landschaftsruhezonen sollen Menschen sich erholen und die Vielfalt an natürlichen Geräuschen möglichst ohne störende Lärmeinwirkungen wahrnehmen können. Wildruhezonen wiederum sind Gebiete, in denen Wildtiere vor Lärm geschützt sind und insbesondere nicht durch unerwartet auftretende Lärmquellen aufgeschreckt werden.

Während die Frage von Wildruhezonen direkt im Rahmen der Überprüfung der Gebirgslandeplätze behandelt wird, haben die Bundesstellen für die Landschaftsruhezonen jetzt ein separates Konzept vorgelegt. Dieses sieht vier Erholungsräume vor, trägt aber auch den Bedürfnissen der Aviatik Rechnung. Es handelt sich um den Nationalpark einschliesslich einer Erweiterung im Norden und Osten, das Gebiet Adula/Greina im Grenzgebiet der Kantone Graubünden und Tessin sowie die Regionen Binntal und Weissmies im Wallis.

Um den Erholungscharakter dieser Regionen zu bewahren, werden die Piloten aufgefordert, die Regionen in möglichst grosser Höhe und auf direktem Weg zu überfliegen. Die Aufforderung soll auf der Luftfahrtkarte der Schweiz angebracht werden. Heute gilt für Flüge über nicht besiedelten Gebieten in der Schweiz eine Mindestflughöhe von 150 Metern. Die Arbeitsgruppe des Bundes hat das Konzept für die Landschaftsruhezonen bei aviatischen und Umweltkreisen bis Ende November in Konsultation gegeben.



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