Empfehlung in Sachen Google Street View

Bern, 14.09.2009 - Nach eingehender Prüfung des Internet-Tools Street View kommt der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte Hanspeter Thür zum Schluss, dass dem Schutz der Privatsphäre trotz zusätzlicher Massnahmen von Seiten des Anbieters Google, Inc. nicht in allen Fällen Genüge getan wird. Aus diesem Grund richtet er mehrere Empfehlungen an Google, Inc. Die Firma hat 30 Tage Zeit, Stellung zu nehmen.

Seit der Aufschaltung des Online-Dienstes Google Street View Mitte August sind sowohl beim EDÖB wie auch bei Google Switzerland selber zahlreiche Hinweise aus der Bevölkerung auf mangelhafte oder fehlende Unkenntlichmachung von Gesichtern oder Nummernschildern eingegangen. Getreu vorgängig kommunizierter Auflagen bietet Google zwar den betroffenen Personen eine einfache Möglichkeit an, mangelhafte Unkenntlichmachung oder Löschungs­be­gehren zu melden. Diese Zuschriften werden auch speditiv erledigt. Zudem gab die Firma auf Verlangen des EDÖB vorgängig bekannt, wo Aufnahmen geplant waren.

 Aber auch eigene Recherchen des EDÖB haben zahlreiche problematische und nicht genügend anonymisierte Bilder zu Tage gebracht. Dazu gehören Bilder aus Privatstrassen oder Gärten, die für Passanten nicht einsehbar sind, für die Kamera auf den Google-Autos jedoch sehr wohl. Der EDÖB hat überdies festgestellt, dass die Information lückenhaft und geografisch zu unpräzis war. Diese Erkenntnisse wurden Google mitgeteilt, worauf die Verantwortlichen Massnahmen zur Verbesserung der Mängel vorschlugen, die jedoch noch nicht zu überzeugen vermochten.  

Der EDÖB hält fest, dass es zum Schutz der Privatsphäre eine vollständige Anonymisierung von Gesichtern und Autokennzeichen braucht. Er fordert daher in seiner Empfehlung vom 11. September 2009, dass Google

  • eine verbesserte Lösung zur vollständigen Unkenntlichmachung von Gesichtern und Autokennzeichen erarbeitet,
  • der Anonymisierung im Umfeld heikler Einrichtungen wie z.B. Spitälern, Schulen oder Gefängnissen besondere Beachtung schenkt,
  • Aufnahmen aus Privatstrassen löscht, wenn keine Einwilligung vorliegt,
  • Aufnahmen von umfriedeten Orten (Höfe, Gärten) entfernt und künftig die Kamera entsprechend niedriger montiert,
  • sowohl eine Woche vor den Aufnahmen als auch eine Woche vor deren Auf­schal­tung informiert, welche Städte und Dörfer betroffen sind, und dass Google
  • keine neuen Bilder von Schweizer Strassen aufschaltet, bis die Rechtsfragen geklärt sind.
Google, Inc. wird dem EDÖB innert 30 Tagen mitteilen, ob es die Empfehlung annimmt. Lehnt es sie ab oder befolgt sie nicht, kann der EDÖB ans Bundesverwaltungsgericht gelangen.  

Der EDÖB nimmt überdies die Zusicherung von Google, Inc. zur Kenntnis, in den nächsten Wochen zuhanden der eidgenössischen und der europäischen Datenschutzbehörden Vorschläge zur Löschung der Rohdaten zu unterbreiten.


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Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter
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