Anpassungen am Schweizer Luftraum in Konsultation gegeben

Bern, 10.09.2009 - Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat die für nächstes Jahr geplanten Anpassungen an der Schweizer Luftraumstruktur bei den aviatischen Kreisen in Konsultation gegeben. Änderungen vorgesehen sind für die Lufträume des Flugplatzes St. Gallen-Altenrhein und in der Region Emmen-Buochs.

Zeitlich koordiniert mit den Nachbarstaaten überprüft das BAZL jährlich die Luftraumstruktur in der Schweiz. Jeweils im Frühling wird der Luftraum für das laufende Jahr in Kraft gesetzt. Im vorangehenden Herbst führt das Amt bei den aviatischen Kreisen eine Konsultation zu den vorgesehenen Änderungen durch und informiert die betroffenen Kantone über die Anpassungen. Die Konsultation für den Luftraum 2010 beginnt in diesen Tagen und dauert bis Ende Oktober.

Bei einer der Anpassungen geht es darum, den Luftraum des Regionalflugplatzes St. Gallen-Altenrhein zu vergrössern. Diese Massnahme soll mithelfen, dass nach Sicht und in Eigennavigation verkehrende Luftfahrzeuge nicht zu nahe an von der Flugsicherung geleitete Flugzeuge geraten, die sich kurz vor der Landung oder unmittelbar nach dem Start in St. Gallen-Altenrhein befinden. Einerseits soll die Obergrenze des Luftraumes St. Gallen-Altenrhein um 1500 Fuss (rund 450 Meter) auf neu 5500 Fuss (knapp 1700 Meter) über Meer erhöht werden. Anderseits soll der Luftraum in der Region Arbon um rund 3 Kilometer Richtung Westen ausgedehnt werden. Um in einen kontrollierten Luftraum einfliegen zu können, benötigen sämtliche Flugzeuge eine Freigabe durch die Flugsicherung. Dadurch lässt sich der Verkehr geordnet und mit den notwendigen Sicherheitsabständen abwickeln.

Eine weitere Änderung dient dem Einsatz der ferngesteuerten Drohnen durch die Luftwaffe. Aufgrund ihrer eingeschränkten Möglichkeiten, andere Fluggeräte zu entdecken und gegebenenfalls auszuweichen, operieren Drohnen ohne Begleitung durch ein überwachendes Luftfahrzeug oft in separierten Lufträumen. Um ihre Trainingsflüge mit den Drohnen ab dem Militärflugplatz Emmen im Jahresverlauf flexibler durchführen zu können, hat die Luftwaffe nun beantragt, das in den letzten zwei Jahren temporär eingerichtete Gebiet mit Beschränkungen permanent festzulegen. Diese Zone schliesst direkt östlich an die Kontrollzone des Flugplatzes Emmen an und erstreckt sich über ein Gebiet zwischen Luzern, Meggen sowie Cham. Die Zone soll lediglich während den Einsatzzeiten der Drohnen aktiv sein. Nach Angaben der Luftwaffe dürfte dies während rund 300 Stunden pro Jahr der Fall sein. Um Einschränkungen für die zivile Luftfahrt möglichst zu vermeiden, ist vorgesehen, die Zone durch die Flugsicherung Emmen zu bewirtschaften. Durchflüge von zivilen Flugzeugen werden auch bei aktiviertem Flugbeschränkungsgebiet grundsätzlich möglich bleiben, erfordern jedoch vorgängig eine Bewilligung durch die Flugsicherung. Bis anhin führte die Luftwaffe die Drohnen-Flüge in etwa dem gleichen Ausmass konzentriert während einigen Wochen im Frühling durch. Das Flugbeschränkungsgebiet hatte dann jeweils ebenfalls Gültigkeit.

Weiter hat die Luftwaffe entschieden, die Untergrenze des Luftraumes rund um den Schiessplatz Breil/Brigels auf 4000 Fuss (rund 1200 Meter) über Meer anzuheben. Damit wird einem Bedürfnis der zivilen Luftfahrt entsprochen, können doch Flugzeuge künftig unterhalb dieser Höhe das Gebiet durchqueren, auch wenn die Schiesszone aktiviert ist.


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