Bundesrätin Doris Leuthard unterzeichnet Sozialversicherungsabkommen mit Indien

Bern, 03.09.2009 - Am Rand eines informellen Ministertreffens zur Doha-Runde der World Trade Organization (WTO) hat Bundesrätin Doris Leuthard in Delhi ein Sozialversicherungsabkommen mit Indien unterzeichnet. Die vereinbarten Regelungen sollen in erster Linie den wirtschaftlichen Austausch zwischen beiden Staaten erleichtern.

Das mit Indien unterzeichnete Sozialversicherungsabkommen stellt für die Schweiz ein Novum dar. Es regelt die Vermeidung der Doppelversicherung und erleichtert den Einsatz von Personal sowie die Erbringung von Dienstleistungen im anderen Staat.

Im Rahmen einer zeitlich befristeten Tätigkeit im Gebiet des anderen Vertragsstaats verbleiben Erwerbstätige weiterhin im Sozialversicherungssystem des Heimatstaats und entrichten dort auch ihre Beiträge. Hingegen sind sie nicht der Beitragspflicht des Staates unterstellt, in dem sie vorübergehend beschäftigt sind. Ein Wechsel des Sozialversicherungssystems bei vorübergehenden Entsendungen kann mit dem neuen Abkommen somit vermieden werden. International tätigen Unternehmen sowie Ausgleichskassen bleiben unnötige und kostenintensive administrative Komplikationen erspart.

Das Abkommen sieht keinen Export von schweizerischen Rentenleistungen an indische Staatsangehörige vor und verursacht keine Mehrkosten in diesem Bereich. Wenn indische Staatsangehörige die Schweiz definitiv verlassen, so erhalten sie ihre Beiträge an die schweizerische Rentenversicherung zurückerstattet. Umgekehrt werden schweizerische Staatsangehörige beim endgültigen Verlassen Indiens ihre Beiträge an die indische Rentenversicherung zurückerhalten oder, in bestimmten Fällen, eine indische Rente beziehen können. Das Abkommen tritt nach der innerstaatlichen Genehmigung in beiden Staaten in Kraft.


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031 322 92 28, Stephan Cueni, Leiter Bereich Abkommen, Bundesamt für Sozialversicherungen


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