Der Bundesrat steigert die Rechtssicherheit beim Grundeigentum

Bern, 02.09.2009 - Die Schweiz wird als eines der ersten Länder der Welt einen Kataster errichten, in dem die öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB) systematisch dokumentiert und zentral veröffentlicht werden und damit die Rechtssicherheit im Bereich des Grundeigentums festigen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 2. September 2009 die Verordnung über den ÖREB-Kataster, die auf dem Bundesgesetz über Geoinformation beruht, genehmigt und auf den 1. Oktober 2009 in Kraft gesetzt.

Wer in der Schweiz Land besitzt, muss sich bei dessen Nutzung an Rahmenbedingungen halten, die ihm der Gesetzgeber und die Behörden vorschreiben. Dabei sind eine Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen und behördlichen Einschränkungen – die so genannten öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB) – zu beachten. Verschiedene Behörden spielen dabei eine Rolle; ein zeitaufwändiger Gang von Amt zu Amt ist unumgänglich. Und trotzdem ist man als Grundeigentümerin oder Grundeigentümer nie sicher, ob man die auf einem Grundstück lastenden Beschränkungen vollständig kennt. Erschwerend kommt hinzu, dass die auf das Grundeigentum wirkenden öffentlich-rechtlichen Massnahmen laufend zunehmen. Diese unbefriedigende Situation wird durch den neuen Kataster behoben und die Rechtssicherheit wird dadurch deutlich gesteigert.

Im neuen Kataster werden die wichtigsten Beschränkungen pro Grundstück verbindlich zusammengefasst und für alle Interessierten übersichtlich dargestellt. Eine ÖREB besteht einerseits aus einem Plan und andererseits aus einem Reglement. Im Plan wird festgelegt, für welches Gebiet eine bestimmte ÖREB (beispielsweise eine Nutzungszone) gilt. Im Reglement (beispielsweise im Baureglement der Gemeinde) wird definiert, was diese Einschränkung umfasst und welche Auswirkungen sie hat. Diese Informationen werden digital und analog erhältlich sein.

Nicht nur Eigentümerinnen und Eigentümern von Grundstücken und den verschiedenen Akteuren des Immobilienmarktes werden vom neuen ÖREB-Kataster profitieren. Den Behörden und öffentlichen Verwaltungen wird ein ausgezeichnetes Instrument zur Verfügung stehen, um ihrer Informationspflicht auf effiziente Art und Weise nachzukommen. Dies ist ganz im Sinne der E-Government-Strategie des Bundes, die verlangt, die Verwaltungsabläufe effizienter zu gestalten und sie der Bevölkerung näher zu bringen. Die Wirtschaft wiederum wird Zeit und Kosten sparen, weil die relevanten Informationen über das Grundeigentum mit dem neuen Kataster sehr leicht verfügbar sein werden. Zudem wird der ÖREB-Kataster die Rechtssicherheit erhöhen. Das Grundeigentum der Schweiz ist mit Hypotheken von über 700 Milliarden Franken oder über 100'000 Franken pro Einwohnerin und Einwohner belastet. Entsprechend hoch sind der Stellenwert von rasch verfügbaren, verbindlichen Informationen zum Grundeigentum und die volkswirtschaftliche Bedeutung des neuen Katasters.

Bund und Kantone werden sich in der Führung des ÖREB-Katasters teilen und auch gemeinsam die Kosten tragen. Der Bund wird die strategische Ausrichtung festlegen und die minimalen Anforderungen an den Kataster bezüglich Organisation, Verwaltung, Harmonisierung, Datenqualität, Methoden und Abläufe bestimmen. Er hat die Oberaufsicht über den ÖREB-Kataster dem Bundesamt für Landestopografie swisstopo delegiert. Die Kantone regeln die Organisation für die Führung des Katasters und bestimmen die verantwortlichen Organe.

Eingeführt wird der ÖREB-Kataster in zwei Etappen. Bis 2015 werden zwei bis fünf Kantone den Kataster einführen. Die restlichen Kantone sollen von diesen Vorarbeiten profitieren und den Kataster anschliessend bis 2019 ebenfalls einführen.

Weitergehende Hinweise zum ÖREB-Kataster finden Sie unter www.cadastre.ch und in einer Publikumsbroschüre, die in den Sprachen Deutsch, Französisch und Italienisch kostenlos bei infovd@swisstopo.ch bezogen werden kann.


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Sebastian Hueber
Stv Chef Kommunikation
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