Strafregister-Auszug ist neu auch elektronisch und digital signiert erhältlich; Besonders für Stellensuchende, Unternehmen und Gesuchsteller im Ausland interessant

Bern, 01.09.2009 - Ab heute kann beim Bundesamt für Justiz (BJ) der Strafregister-Auszug neu auch als elektronisches, digital signiertes Dokument bestellt werden. Damit stellt erstmals in der Schweiz eine Behörde einen Registerauszug als PDF-Dokument mit digitaler Signatur aus.

Das neue Angebot ist vor allem für Stellensuchende interessant, da immer mehr Unternehmen ihre Personaldossiers elektronisch führen und Stellenbewerbungen vermehrt auch elektronisch eingereicht werden. Es berücksichtigt die Bedürfnisse der Wirtschaft auch insofern, als es die Geschäftsabwicklung mit den "Grosskunden" vereinfacht. Mehrere hundert Unternehmen überprüfen ihr Personal nicht nur anlässlich der Anstellung, sondern in periodischen Abständen. Zu diesem Zweck bestellen Banken, Sicherheitsfirmen und andere in einem besonders sensiblen Umfeld tätige Unternehmen regelmässig Strafregister-Auszüge ihres Personals. Von Interesse ist das neue Angebot ferner für Gesuchsteller im Ausland, da sie den Auszug in der neuen Form wesentlich rascher beziehen können.

Das beim BJ angesiedelte Schweizerische Strafregister hat in den letzten zwei Jahren die Ausfertigung von Auszügen für Privatpersonen vollständig modernisiert. Zunächst wurde ein Online-Bestellverfahren per Internet eingeführt, und anschliessend wurde die Möglichkeit geschaffen, den Auszug am Postschalter zu bestellen. Heute gehen alle Bestellungen in elektronischer Form beim Strafregister ein; das alte Bestellformular in Papierform konnte abgeschafft werden. 

Noch schneller …

In einem weiteren Schritt ermöglicht nun das BJ Privatpersonen und Unternehmen, per Internet einen elektronischen, digital signierten Strafregister-Auszug zu bestellen. Sie können am Ende des Online-Bestellverfahrens das Gesuchsformular ausdrucken und per Post ans BJ schicken, um sich mit ihrer Unterschrift und der beigelegten Ausweiskopie über ihre Identität auszuweisen. Oder sie können neu das Bestellformular digital signiert einreichen. Da der Link zum Download des Strafregister-Auszugs per E-Mail an den Gesuchsteller verschickt wird, verkürzt sich im Inland die Bestellfrist um ein bis zwei Tage. Der Gesuchsteller muss lediglich den Link anklicken und das von ihm bei der Bestellung gesetzte Passwort eingeben, um den Auszug zu entschlüsseln und zu beziehen. Dieses Verfahren gewährleistet, dass auch bei der Ausfertigung eines elektronischen, digital signierten Strafregister-Auszugs der Datenschutz vollumfänglich gewährleistet ist.  

… und sicherer

Der Auszug in elektronischer Form ist mit einer qualifizierten digitalen Signatur versehen, die dem sicheren Nachweis der Herkunft, der Gültigkeit und der Integrität des PDF-Dokuments dient – und die nicht mit einer eingescannten Handunterschrift zu verwechseln ist! Bei der Überprüfung des Auszugs auf der Website des BJ (www.strafregister.admin.ch/validate) wird sofort sichtbar, ob das Dokument gültig und vertrauenswürdig ist oder ob jemand das Dokument nach der digitalen Unterzeichnung verändert hat. Ein elektronischer, digital signierter Auszug ist damit noch sicherer als der konventionelle Auszug auf Spezialpapier mit Handunterschrift. 

Open eGov fördert den elektronischen Verkehr mit Behörden

Die digitalen Dienste des Strafregisters sind mit Modulen realisiert worden, die das BJ zusammen mit dem Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) unter dem Namen Open eGov über mehrere Jahre entwickelt hat. Die offene Plattform Open eGov will den elektronischen Verkehr mit Behörden und eine breitere Nutzung der digitalen Signatur fördern. Sie bietet ihre Produkte und Module allen Schweizer Behörden, die eigene elektronische Verwaltungsdienste rasch und kostengünstig im Internet realisieren wollen, unentgeltlich an.

Der umfangreiche und laufend erweiterte "Produktekatalog" von Open eGov umfasst Module, die für eine Geschäftsabwicklung im Sinne des eGovernments erforderlich sind. Diese Module ermöglichen namentlich eine sichere und vertrauliche Übermittlung von Daten zwischen Bürgern und Behörden, ein effizientes Inkasso von Gebühren, die digitale Unterzeichnung von Dokumenten sowie eine einfache Überprüfung der Echtheit dieser Dokumente (Validierung). Die erfolgreiche Modernisierung des Schweizerischen Strafregisters kann als Modellprojekt für jene Behörden gelten, die in Zukunft im Rahmen Straf- und Zivilprozessen sowie von Schuldbetreibungs- und Konkursverfahren Eingaben der Parteien auch in elektronischer Form entgegennehmen und bearbeiten müssen. Diese Verpflichtung sehen die neue Straf- und Zivilprozessordnung sowie eine Änderung des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes vor, die voraussichtlich am 1. Januar 2011 in Kraft treten werden.


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