USA haben Amtshilfegesuch in Sachen UBS eingereicht

Bern, 31.08.2009 - Heute Montag ist das Amtshilfegesuch des Internal Revenue Service IRS, das rund 4450 UBS-Konten betrifft, bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV eingetroffen. Gemäss Abkommen zwischen der Schweiz und den USA vom 19. August 2009, muss das Gesuch von der ESTV innerhalb eines Jahres bearbeitet sein.

Die ESTV behandelt das neue Amtshilfegesuch beschleunigt. Die dafür eingesetzte Projektorganisation nimmt ihre Arbeiten auf. Sie setzt sich aus rund 40 verwaltungsintern rekrutierten Juristen bzw. Steuerspezialisten zusammen. Diese besorgen die hoheitlichen Kernaufgaben, insbesondere den Erlass der Schlussverfügungen. Hinzu kommen bis zu 30 Spezialisten eines Wirtschaftsprüfungsunternehmens. Sie stehen unter der Aufsicht der ESTV und klären den jeweiligen Sachverhalt. Die Verfahrensleitung obliegt dem vom Bundesrat am 19. August 2009 ernannten Projektleiter Hans-Jörg Müllhaupt.

Die ESTV muss nun in Erfüllung des Abkommens innerhalb von 90 Tagen in den ersten 500 Fällen eine Schlussverfügung über die Herausgabe der verlangten Informationen erlassen. Für alle übrigen Schlussverfügungen gilt eine Frist von 360 Tagen. Die UBS ihrerseits hat die vom Amtshilfegesuch betroffenen Kontoinformationen bereitzustellen und für die Behandlung durch die ESTV aufzubereiten. Dazu hat sie sich in einer separaten Vereinbarung mit dem IRS verpflichtet.

Die Verfahrensrechte der betroffenen Personen, insbesondere ihr Anspruch auf Akteneinsicht, werden im Amtshilfeverfahren der ESTV gewährleistet. Zu diesen Rechten gehört auch die Möglichkeit, die Schlussverfügungen der ESTV beim Bundesverwaltungsgericht anzufechten. Bevor eine rechtskräftige Schlussverfügung der ESTV vorliegt, werden die Schweizer Behörden keine Kundendaten an die US-Behörden übermitteln. Eine vorzeitige Übermittlung von Kundendaten ist gemäss Schweizer Recht ausdrücklich verboten.


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Beat Furrer, Leiter Kommunikation, Eidgenössische Steuerverwaltung, Tel. 031 324 91 29.


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