EURO-5-Norm : eine wichtige Etappe für den Gesundheitsschutz

(Letzte Änderung 23.11.2010)

Bern, 31.08.2009 - Am 1. September 2009 tritt die Euro 5 - Abgasnorm für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge in Kraft. Für Diesel-Fahrzeuge dieser Kategorien bedeutet dies de facto die Ausrüstung mit Partikelfiltern. Diese Filter sind aktuell das beste Mittel zur Reduktion der Feinstaubemissionen und damit für den Schutz der Gesundheit. Festgehalten sind die neuen Grenzwerte in der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS).

Durch die Verbrennung des Treibstoffs in Dieselmotoren entsteht Feinstaub. Dieser ist für die Gesundheit der Menschen äusserst gefährlich: er kann Krebs verursachen. Feinstaubemission müssen deshalb auf ein absolutes Mindestmass reduziert werden. Die Einführung der Euro-5-Norm in der Schweiz und in der Europäischen Union ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung.

Bereits die Ankündigung der EURO-5-Norm hat sich positiv ausgewirkt. Die Automobilindustrie war auf das Inkrafttreten vorbereitet. Bereits heute sind fast 90 Prozent der in der Schweiz neu zugelassenen Diesel-Automobile mit Partikelfiltern ausgerüstet. Gemäss der Vereinigung der Schweizer Automobil-Importeure lag die entsprechende Quote im Januar 2006 noch bei 42 Prozent.

Ab 1. September 2009 erhalten neue Fahrzeugmodelle nur dann eine schweizerische Typengenehmigung, wenn sie EURO-5 erfüllen. Fahrzeuge, die heute bereits eine Typengenehmigung besitzen, aber noch nicht die neue Norm erfüllen, können noch neu zum Verkehr zugelassen werden, wenn sie bis zum 31. Dezember 2010 importiert werden.

Euro-5 für Diesel-PW: In der Praxis heute nur mit Partikelfilter möglich

Die Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) setzt die Emissionsgrenzwerte fest. Die technischen Mittel, die zur Einhaltung dieser Grenzwerte eingesetzt werden, sind nicht vorgeschrieben. Heute stellt der Partikelfilter das wirksamste technische Mittel dar, damit die Feinstaubemissionen bei Dieselfahrzeugen um über 90 Prozent reduziert werden können. De facto müssen alle ab dem 1. Januar 2011 importierten neuen Dieselfahrzeuge mit einem Partikelfilter ausgestattet sein.  Dieses Vorgehen ist identisch mit demjenigen bei der Einführung von strengeren Abgasnormen für Fahrzeuge mit Benzinmotoren Mitte 80er-Jahre des vergangenen Jahrhunderts, welches zur Verbreitung des geregelten Katalysators als Mittel zur effizienten Abgasreinigung geführt hat.

Regelung zur Messung der Partikelanzahl

Auf internationaler Ebene steht zudem eine Regelung für ein Partikel-Anzahl-Messverfahren kurz vor dem Abschluss. Im Zusammenhang mit den kommenden Euro-5 und -6 Normen ist nun ein entsprechender Anzahlgrenzwert vorgesehen. Die Regelung verhindert, dass minderwertige Partikelfilter auf dem Markt zugelassen sind.2014/2015 wird die  EURO-5-Norm durch die EURO-6-Norm ersetzt werden,  die vor allem eine Senkung der Grenzwerte für Stickoxidemissionen (NOx) bei Dieselfahrzeugen vorsehen wird.


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Bundesamt für Strassen ASTRA
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