NIS-Verordnung geht in die Vernehmlassung: Massnahmen gegen den "Elektrosmog"

Bern, 16.02.1999 - Das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation (UVEK) hat einen Verordnungsentwurf zum Schutz vor "Elektrosmog" in die Vernehmlassung geschickt. Das UVEK empfiehlt den Entwurf bereits vor dem Inkrafttreten als Richtlinie. Der Entwurf liefert für die bereits hängigen Baugesuche eine vorläufige Entscheidungsgrundlage. Die NIS-Verordnung sieht unter anderem vor, dass neue Hochspannungsleitungen und Mobilfunk-Antennen einen Mindestabstand zu Schulen, Spitälern oder Wohngebäuden einhalten müssen.

"Nichtionisierende Strahlung" (NIS), wie der Elektrosmog im Fachjargon heisst, entsteht überall dort, wo elektrischer Strom fliesst und wo Radio- und Mikrowellen ausgesendet werden. Wie schädlich diese Strahlen sind, ist eine Frage der Dosis.

Die neue Verordnung übernimmt die international anerkannten Immissionsgrenzwerte für elektromagnetische Strahlen. Weil man über die Langzeitwirkungen noch wenig weiss, erlässt die Schweiz zusätzliche Vorschriften. Im Sinne der Vorsorge soll die Belastung in Schulen, Spitälern, Wohnräumen und an anderen Orten, an denen sich Menschen während längerer Zeit aufhalten, verringert werden. Beim Bau neuer Hochspannungsleitungen, Transformatorenstationen, Eisenbahnen oder Sende-Antennen müssen in Zukunft verbindliche Mindestabstände zu solchen "Orten mit empfindlicher Nutzung" eingehalten werden. Bei bestehenden Anlagen soll die Strahlung mit technischen Massnahmen soweit wie möglich reduziert werden.

Im Zusammenhang mit dem gegenwärtigen Ausbau der Mobilfunknetze sind zahlreiche Gesuche für Mobilfunk-Antennen hängig. In einem Brief hat der Vorsteher des UVEK, Moritz Leuenberger, den Baubehörden der Kantone und der Gemeinden empfohlen, den Verordnungsentwurf als vorläufige Beurteilungsgrundlage bei der Bewilligung von solchen Anlagen anzuwenden. Damit soll vermieden werden, dass vor dem Inkrafttreten der Verordnung vollendete Tatsachen geschaffen werden.

Von der Verordnung nicht betroffen sind Handys und Haushaltgeräte. Regelungen für Mobiltelefone und Haushaltgeräte müssen international getroffen werden.

Vorbereitungen dazu sind im Gang. Drei Bundesämter, nämlich das BUWAL, das BAKOM und das BAG bereiten gemeinsam Informationen für Konsumenten und Konsumentinnen zur Strahlungsintensität von Geräten vor.

Die neue Verordnung (NIS-Verordnung) stützt sich auf das Umweltschutzgesetz ab. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis zum 15. Mai 1999.


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Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
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