Neuwahl einer Vertreterin der Grundpfandschuldner im Verwaltungsrat der Pfandbriefzentrale der Kantonalbanken

Bern, 12.08.2009 - Der Bundesrat hat Gabi Huber als Vertreterin der Grundpfandschuldner in den Verwaltungsrat der Pfandbriefzentrale der schweizerischen Kantonalbanken gewählt. Sie übernimmt die Vakanz des Ersatzmitglieds für die laufende Amtsperiode 2009 - 2012.

Dr. jur. Gabi Huber (1956) ist Rechtsanwältin und Notarin. 2003 wurde sie als Nationalrätin gewählt und amtet seit 2008 als Präsidentin der FDP-Liberalen Fraktion.

Nach der Eröffnung ihres eigenen Anwalts- und Notariatsbüros 1982 wirkte Gabi Huber in verschiedenen Funktionen und Gremien. Von 1996 bis 2004 war sie Regierungsrätin des Kantons Uri sowie Vorsteherin der Finanzdirektion und wurde zusätzlich 2001 zur Präsidentin der Zentralschweizer Finanzdirektorenkonferenz ernannt.

Nach Artikel 37 des Pfandbriefgesetzes vom 25. Juni 1930 ist der Bundesrat befugt, in den Verwaltungsrat jeder Pfandbriefzentrale einen Vertreter der Grundpfand-schuldner als Mitglied zu ernennen. Gemäss Artikel 13 der Statuten der Pfandbrief-zentrale der schweizerischen Kantonalbanken kann der Bundesrat zudem ein Ersatzmitglied für den Vertreter der Grundpfandschuldner bezeichnen. Als erstes Mitglied des Verwaltungsrats und Vertreter der Grundpfandschuldner wirkt  Rudolf Steiner, Präsident des Hauseigentümerverbandes.


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