Bundesamt für Migration: Prozessoptimierung eingeleitet

Bern, 29.07.2009 - Im Bundesamt für Migration (BFM) werden die Geschäftsprozesse verbessert. Konsequenterweise wird diese Optimierung auch eine Änderung der Strukturen und damit einen Umbau des Amtes nach sich ziehen. Die entsprechenden Arbeiten wurden unter der Leitung des Interims-Direktors aufgenommen. Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf informierte am Mittwoch die Mitarbeitenden des Amtes über die Ziele und das weitere Vorgehen.

Das BFM wird in den nächsten Monaten zum einen bereits erkannte Verbesserungsmöglichkeiten in bestimmten Bereichen des Amtes realisieren. Zum andern sollen die komplexen und aufwändigen Geschäftsprozesse im ganzen Amt verbessert werden. Auf diese Weise sollen Ressourcen frei werden, mit denen die aktuellen und bevorstehenden Herausforderungen im Migrationsbereich besser bewältigt werden können. Personalbegehren, wie sie vom BFM im Frühjahr eingereicht wurden, werden solange sistiert, bis der Optimierungs- und Umbauprozess abgeschlossen ist. Solange wird sich auch in der Führung des Amtes nichts ändern: Interims-Direktor Jörg Gasser übergibt die Verantwortung erst nach Abschluss des Projekts an die künftige Direktorin oder den künftigen Direktor. Über die Besetzung der Mitte Juni ausgeschriebenen Stelle wird in nächster Zeit entschieden, sodass der künftige Direktor bzw. die künftige Direktorin in den laufenden Prozess einbezogen werden kann.

Bei der Prozessoptimierung wird das BFM dem Handlungsbedarf Rechnung tragen, den die Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) ausgemacht hat. Berücksichtigt wird dabei auch ein Bericht des früheren Zuger Regierungsrats Hanspeter Uster, der im Herbst 2008 von der EJPD-Vorsteherin beauftragt worden war, unter Mitwirkung der Leitung des Amtes bestimmte Bereiche des BFM zu evaluieren.

Einbezug der Mitarbeitenden

Die EJPD-Vorsteherin informierte die Mitarbeitenden des Amtes am Mittwoch persönlich, weil es ihr wichtig ist, den Optimierungsprozess transparent und unter direktem Einbezug der Mitarbeitenden durchzuführen. Die Mitarbeitenden sind mit den konkreten Aufgaben des Amtes am besten vertraut und sollen mit ihrer Erfahrung und ihrem Wissen zur Verbesserung der Aufgabenerledigung beitragen.

Die Vorsteherin des EJPD hat dem BFM den Auftrag erteilt, alle Geschäftsprozesse einer vertieften Prüfung zu unterziehen und dort zu verbessern, wo dies nötig und möglich ist. Heute zerstückelte Prozesse sollen klarer ausgestaltet werden, damit es bei den zu bearbeitenden Dossiers zu weniger Handwechseln kommt, etwa indem künftig ein und dieselbe Stelle in einem Asylverfahren die Anhörung durchführt und den Entscheid fällt. Ferner sollen die heute unterschiedlichen Abläufe in den Empfangs- und Verfahrenszentren standardisiert und die Aufgaben zum Vollzug des Dublin-Abkommens bei einer Stelle zusammengefasst werden. Zudem wird das Amt wieder eine Leistungserfassung einführen, auf deren Basis der Ressourceneinsatz gezielt gesteuert werden kann.

Im Übrigen wird das BFM auch klären, wie es vom Angebot jener Kantone Gebrauch machen kann, die sich bereit erklärt haben, das BFM bei Anhörungen zu unterstützen. Diese Massnahmen sollen dem BFM namentlich auch wieder die Fähigkeit verschaffen, flexibel auf die Entwicklung der Geschäftslast zu reagieren, die ihm mit der früheren starren Ausrichtung auf 10'000 Asylgesuche pro Jahr genommen wurde.


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