1.-August-Feuerwerk mit Nebenwirkungen

Bern, 24.07.2009 - Brauchtumsfeuer und Feuerwerkskörper erfreuen am Nationalfeiertag jung und alt. Doch das Erlebnis hat auch unerwünschte Nebenwirkungen. Dazu gehören neben dem Unfallrisiko insbesondere erhöhte Luftbelastungen mit Schadstoffen und Lärm.

Alljährlich werden in der Schweiz nach Schätzungen des BAFU rund 1700 Tonnen Feuerwerkskörper abgebrannt. Davon sind ca. 400 Tonnen pyrotechnische Feuerwerkssätze. Diese enthalten neben Schwarzpulver auch farbgebende Metallverbindungen. Diese Substanzen gelangen als Niederschlag in Boden und Gewässer.

Atemprobleme bei empfindlichen Personen

Bei schönem windstillem Wetter lassen Feuerwerke und 1.-August-Feuer die Messwerte für Feinstaub stark ansteigen, so dass die Tages-Grenzwerte der Luftreinhalte-Verordnung überschritten werden können.

Bei grossen Feuerwerken entstehen kurzfristig beträchtliche Mengen von Feinstaub und Metallverbindungen. Eine Studie aus dem Jahr 2001 zeigt jedoch: Im Vergleich mit anderen Schadstoffemittenten (z.B. Verkehr) ist die Schadstoffbelastung durch Feuerwerkskörper übers ganze Jahr betrachtet eher gering.

Feinstaub kann bei empfindlichen Personen zu Atembeschwerden und Husten führen. Personen mit Erkrankungen der Atemwege und mit Kreislauferkrankungen sollten deshalb Feuerwerke meiden.

Abfall gehört nicht ins 1.-August-Feuer

1.-August-Feuer können giftige Stoffe (z.B. Dioxine) freisetzen, wenn in ihnen Kunststoffabfälle, chemisch behandeltes Holz, Abbruchholz oder Bauabfälle verbrannt werden. In den letzten Jahren hat sich die Situation jedoch merklich gebessert.

Holzstösse, zusammengesetzt aus trockenem, naturbelassenem Holz aus dem Wald oder aus Sägereien sowie getrocknetes Schwemmholz sind für ein 1.-August-Feuer problemlos.

Stress für die Tiere

Feuerwerke verursachen aber auch Lärmbelastungen, was eine grosse Belastung für die Tierwelt bedeutet. Feuerwerke sollten daher zurückhaltend eingesetzt und nicht bereits mehrere Tage vor dem 1. August abgebrannt werden.

Wenn auf Umwelt und Tiere Rücksicht genommen wird, sind 1.-August-Feuerwerke ein spezielles und einzigartiges Erlebnis.


Adresse für Rückfragen

Georg Karlaganis, Abteilungschef, Telefon: 031 322 93 49, 079 415 99 62



Herausgeber

Bundesamt für Umwelt BAFU
https://www.bafu.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-28232.html