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Veröffentlicht am 16. Juli 2009

Die Schweiz ist gezwungen, die Blockierung der Mobutu-Gelder aufzuheben

Bern, 16.7.2009 - Am 14. Juli 2009 hat das Bundesstrafgericht beschlossen, einer Aufsichtsbeschwerde in Sachen Mobutu-Gelder keine Folge zu leisten. Unter diesen Umständen und entsprechend dem Bundesratsbeschluss vom 30. April 2009, gibt es keine andere Möglichkeit mehr, als die Blockierung dieser Gelder aufzuheben. Das EDA hat die betroffenen Banken und Parteien entsprechend informiert. Das EDA bedauert diesen Ausgang, nachdem die Gelder während zwölf Jahren blockiert waren und alle Möglichkeiten ausgelotet wurden, um zu einer ausgewogenen Lösung zu gelangen. Dieser Fall bestätigt die Notwendigkeit einer Anpassung der Schweizer Gesetzgebung in diesem Bereich.