Die Schweiz ist gezwungen, die Blockierung der Mobutu-Gelder aufzuheben

Bern, 16.07.2009 - Am 14. Juli 2009 hat das Bundesstrafgericht beschlossen, einer Aufsichtsbeschwerde in Sachen Mobutu-Gelder keine Folge zu leisten. Unter diesen Umständen und entsprechend dem Bundesratsbeschluss vom 30. April 2009, gibt es keine andere Möglichkeit mehr, als die Blockierung dieser Gelder aufzuheben. Das EDA hat die betroffenen Banken und Parteien entsprechend informiert. Das EDA bedauert diesen Ausgang, nachdem die Gelder während zwölf Jahren blockiert waren und alle Möglichkeiten ausgelotet wurden, um zu einer ausgewogenen Lösung zu gelangen. Dieser Fall bestätigt die Notwendigkeit einer Anpassung der Schweizer Gesetzgebung in diesem Bereich.

Am 30. April 2009 hatte der Bundesrat beschlossen, die Blockierung der Mobutu-Gelder solange weiterzuführen, bis die Aufsichtsbehörde sich zur Aufsichtsbeschwerde in Sachen Mobutugelder geäussert habe, spätestens aber bis zum 31. Oktober 2009. 

Das Bundesstrafgericht hat nun am 14. Juli 2009 entschieden, dieser Aufsichtsbeschwerde nicht Folge zu leisten. Gemäss Bundesratsbeschluss vom 30. April 2009 läuft die Blockierung der Gelder damit aus. Das Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA hat am 15. Juli 2009 die betroffenen Banken und Parteien über ihre Anwälte entsprechend informiert. Das EDA bedauert diesen Ausgang, nachdem die Gelder während zwölf Jahren blockiert waren und alle möglichen Lösungen ausgelotet wurden. Seit 1997 hat der Bund in dieser Angelegenheit sehr viel unternommen. Gemäss Auftrag des Bundesrates unterstützte das EDA die Parteien bei der Suche nach einer zufriedenstellenden Lösung. Da die kongolesischen Behörden das Verfahren aber lange Zeit nur ungenügend unterstützten und die Mobutu-Erben sich unflexibel zeigten, war es nicht möglich, eine Einigung zu erzielen. 

Die Tatsache, dass die seit 1997 blockierten Mobutu-Gelder nun zurückgegeben werden müssen, bestätigt die Notwendigkeit einer Anpassung der Schweizer Gesetzgebung in diesem Bereich, damit solche Fälle nicht wieder vorkommen. Aus diesem Grund beauftragte der Bundesrat das EDA am 5. Dezember 2008, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der die Beschlagnahmung und Rückerstattung von unrechtmässig erworbenen Vermögenswerten von politisch exponierten Personen erlaubt. Die Vorarbeiten zu diesem Gesetz sind im Gange, so dass ein Gesetzesentwurf nächstes Jahr vorliegen sollte.  


Adresse für Rückfragen

Presse- und Informationsdienst
Bundeshaus West
CH-3003 Bern
Tel.: +41 (0)31 322 31 53
Fax: +41 (0)31 324 90 47
E-Mail: info@eda.admin.ch


Herausgeber

Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten
https://www.eda.admin.ch/eda/de/home.html

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-28137.html