Sekretariat der Weko eröffnet Vorabklärung gegen Schweizerischen Reisebüro-Verband

Bern, 03.02.2006 - Dem Sekretariat der Wettbewerbskommission liegen Anhaltspunkte vor, dass der Schweizerische Reisebüro-Verband (SRV) seinen Mitgliedern Empfehlungen zur Handhabung der Kreditkarten-Kommissionen abgeben hat. Vergleichbare Empfehlungen ergingen ebenfalls von zwei weiteren Verbänden.

Mit Entscheid vom 5. Dezember 2005 hatte die Wettbewerbskommission die im schweizerischen Kreditkartengeschäft tätigen Unternehmen zu verschiedenen Massnahmen verpflichtet. Diese sollen der Belebung des Wettbewerbs innerhalb der beiden Kreditkartensysteme MasterCard und Visa dienen. Dazu gehört auch die Abschaffung der sogenannten Nichtdiskriminierungsklausel (NDR), welche den Händlern verbot, einen Preisunterschied zu machen, wenn der Kunde mit Kreditkarte oder mit Bargeld bezahlen wollte.

Den einzelnen Händlern ist es folglich seit neustem erlaubt, individuell über eine Überwälzung der Kreditkarten-Kommissionen auf die Konsumenten zu befinden. Hingegen stellen entsprechende Weisungen oder auch nur Empfehlungen von Verbänden eine möglicherweise unzulässige Preisabrede im Sinne des Kartellgesetzes dar.

Zur Abklärung ob solche Vorgaben von Verbandseite her bestehen, hat das Sekretariat der Wettbewerbskommission gegen den Schweizerischen Reisebüro-Verband (SRV), den Verband für Elektronischen Zahlungsverkehr (VEZ) und den Autogewerbeverband der Schweiz (AGVS) am 2. Februar 2006 eine Vorabklärung eröffnet.


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