Schweiz übernimmt weitere technische EU-Verordnungen zur Zivilluftfahrt

Bern, 07.07.2009 - Der Direktor des Bundesamtes für Zivilluftfahrt, Peter Müller, und der Direktor Luftverkehr in der EU, Daniel Calleja, haben heute in Strassburg drei weitere europäische Verordnungen in das bilaterale Luftverkehrs-Abkommen Schweiz - EU aufgenommen. Die rein technischen Abkommen, waren bei der letzten Sitzung des gemischten Ausschusses im vergangenen Dezember noch nicht unterschriftsreif.

Die von der Schweiz neu übernommenen EU-Verordnungen treten am 1. August in Kraft. In einer Verordnung werden die Normen bei den operationellen Vorgaben für den Betrieb von Luftfahrzeugen der technischen Entwicklung und den Erfahrungen aus Vorfällen angepasst. Beispielsweise wird neu vorgeschrieben, dass bei bestimmten Situationen, etwa beim Rollen des Flugzeugs auf dem Boden, die Piloten zwingend einen Kopfhörer mit Sprechgarnitur tragen müssen.

Die beiden andern Verordnungen bringen vor allem Erleichterungen für die Kleinaviatik beim Unterhalt der Luftfahrzeuge.  Dazu kommen administrative Vereinfachungen. Eine entsprechende Qualifikation vorausgesetzt, können Piloten von Kleinflugzeugen einfachere Instandstellungsarbeiten vermehrt selber vornehmen.

Die heute von der Schweiz übernommenen EU-Verordnungen ergänzen den Beschluss des gemischten Ausschusses vom 16. Dezember 2008 über die  Übernahme von EU-Verordnungen im Bereich der Luftfahrt. Der gemischte Ausschuss des bilateralen Luftverkehrsabkommens aus dem Jahr 2002 trifft sich einmal jährlich, um Fragen zur Anwendung des Abkommens zu besprechen und über die Aufnahme neuer Erlasse der EU in den Vertrag zu entscheiden.


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Bundesamt für Zivilluftfahrt
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