Die Rollenverteilung zwischen Parlament und Regierung soll diskutiert werden

Bern, 03.07.2009 - Der Bundesrat hat die jüngste Meinungsäusserung der Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) zum Fall Tinner zur Kenntnis genommen. Er begrüsst den Vorschlag der GPDel, über die Rollenverteilung zwischen dem Parlament und der Regierung zu diskutieren. Er hält eine Klärung dieser Frage ebenfalls für notwendig. Zugleich weist er den Vorwurf der GPDel, er sei im Fall Tinner unrechtmässig vorgegangen, zurück.

Der Bundesrat wiederholt, dass sich sein Entscheid, im Fall Tinner aufgefundene Aktenkopien mit proliferationsrelevantem Inhalt zu vernichten, auf das in der Bundesverfassung verankerte Verordnungs- und Verfügungsrecht (Art. 184 und 185) stützt. Diesem Entscheid liegt der Entscheid vom 14. November 2007 zugrunde. Der Bundesrat hat damals entschieden, dass die proliferationsrelevanten Akten zu vernichten sind. Das Vorgehen des Bundesrates ergibt sich auch aus den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz.

Der Bundesrat unterstreicht zudem, dass er durch die differenzierte Behandlung der Akten nach ihrer Brisanz auch die Anliegen der Strafverfolgung berücksichtigt hat: Nur die gefährlichsten Akten mit Bauplänen für Atomwaffen - und damit nur ein sehr kleiner Teil der gesamten Akten - werden vernichtet. Platzhalter ermöglichen es aber den Strafverfolgungsbehörden, die entfernten Seiten einzuordnen und sich ein gutes Gesamtbild zu machen. Sämtliche Akten über die Urananreicherung werden den Strafverfolgungsbehörden zugänglich gemacht und erst nach Abschluss des Strafverfahrens vernichtet.


Adresse für Rückfragen

André Simonazzi, Bundesratssprecher, Tel. +41 79 597 64 49


Herausgeber

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
http://www.ejpd.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-27911.html