Gentechnikfreie Landwirtschaft: Bundesrat für verlängertes Moratorium

Bern, 01.07.2009 - Der Bundesrat will das am 27. November 2010 auslaufende Moratorium "für eine gentechnikfreie Landwirtschaft" um drei Jahre verlängern. Er hat an der Sitzung vom 1. Juli 2009 die Botschaft zu einer entsprechenden Änderung des Gentechnikgesetzes an das Parlament verabschiedet. Damit soll Zeit zur Erarbeitung wissenschaftlicher Grundlagen gewonnen werden.

Noch bis am 27. November 2010 gilt das von Volk und Ständen angenommene und in der Bundesverfassung verankerte Moratorium "für Lebensmittel aus gentechnikfreier Landwirtschaft". Bis dann dürfen gentechnisch veränderte Pflanzen in der Landwirtschaft nicht angebaut und gentechnisch veränderte Tiere für die Produktion von Lebensmitteln und landwirtschaftlichen Erzeugnissen nicht in Verkehr gebracht werden. Die Aussaat zu Forschungszwecken ist unter strengen Auflagen erlaubt.

Bereits im Mai 2008 hatte der Bundesrat beschlossen, dem Parlament eine Verlängerung des Moratoriums vorzuschlagen. Das UVEK erarbeitete daraufhin für die Änderung des Gentechnikgesetzes eine Botschaft, die der Bundesrat am 1. Juli 2009 an das Parlament verabschiedet hat. Wichtigster Punkt ist eine Übergangsbestimmung, mit der das laufende Moratorium um drei Jahre verlängert wird.

Das Moratorium erlaube es, Zeit für die Erarbeitung fehlender wissenschaftlicher Grundlagen zu gewinnen, war vor der Abstimmung im November 2005 argumentiert worden. Im Dezember 2005 wurde das Nationale Forschungsprogramm 59 über "Nutzen und Risiken der Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen" (NFP 59) gestartet. Dessen Schlussbericht ist für Mitte 2012 geplant.

Mit der Verlängerung des Moratoriums bis am 27. November 2013 will der Bundesrat sicherstellen, dass während dem Moratorium das NFP 59 weitergeführt und abgeschlossen werden kann, damit fehlende wissenschaftliche und rechtliche Grundlagen erarbeitet werden können. Für die Umsetzung der Forschungsergebnisse und die Beantwortung noch offener Fragen im Gentechnikrecht soll ausreichend Zeit zur Verfügung stehen. Nicht zuletzt will der Bundesrat auch dem Umstand Rechnung tragen, dass weder in der Landwirtschaft noch bei den Konsumentinnen und Konsumenten ein dringlicher Bedarf nach gentechnisch veränderten Organismen im Lebensmittelbereich besteht.

Ergebnis der Vernehmlassung

In der Vernehmlassung haben sich alle Kantone für eine Verlängerung des Moratoriums ausgesprochen. Auch der Schweizerische Bauernverband und alle weiteren bäuerlichen Organisationen, Konsumentenorganisationen und Umweltorganisationen unterstützen die Verlängerung. Abgelehnt wird das Moratorium hingegen in Forschungskreisen und von einigen Wirtschaftsverbänden. Unter den politischen Parteien gibt es befürwortende und ablehnende Stellungnahmen.

Vorbereitung für Zeit nach Ablauf des Moratoriums

Das verlängerte Moratorium würde gemäss bundesrätlicher Botschaft am 27. November 2013 ablaufen. Zu diesem Zeitpunkt müssen für die landwirtschaftliche Produktion von gentechnisch veränderten Organismen die Rahmenbedingungen festgelegt sein, damit den Anliegen von Landwirtinnen und Landwirten, Konsumentinnen und Konsumenten und dem Schutz der Biodiversität entsprochen werden kann. Dabei geht es insbesondere um:

  • Vermeidung der Vermischung von gentechnisch veränderten Organismen mit konventionell und biologisch produzierten Erzeugnissen
  • Geschützte Saatgutvermehrung
  • Gewährleistung der Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten
  • Schutz der Flora besonders empfindlicher oder schützenswerter Lebensräume vor möglichen Auskreuzungen mit gentechnisch veränderten Organismen

Die konkrete Umsetzung dieser Ziele ist noch nicht abgeschlossen. Der Bundesrat hat das UVEK und das EVD beauftragt, bis spätestens Ende Oktober 2013 dazu entsprechende Regelungsentwürfe vorzulegen.


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Florian Wild, Chef Abteilung Recht, BAFU, Tel. 031 324 93 06



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