Bundesrat hält an Aktenvernichtung im Fall Tinner fest

Bern, 01.07.2009 - Schreiben an die Geschäftsprüfungsdelegation Der Bundesrat hält an der Vernichtung der im Verfahren Tinner aufgefundenen Aktenkopien mit nukleartechnologischem Inhalt fest. Er lehnt es ab, seinen rechtmässigen Entscheid in Wiedererwägung zu ziehen, wie er am Mittwoch in einem Schreiben an die Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) unterstreicht.

Der Bundesrat hatte am 24. Juni 2009 beschlossen, die im Verfahren Tinner bei der Bundesanwaltschaft aufgefundenen Aktenkopien den Strafverfolgungsbehörden mehrheitlich zugänglich zu machen und nur die brisantesten Dokumente mit Atomwaffendesigns durch Platzhalter zu ersetzen. Diese Dokumente werden nach Herstellung der Platzhalter, die eine Einordnung und Einschätzung der entfernten Seiten ermöglichen, vernichtet. Die anderen Dokumente über die Urananreicherung werden den Strafverfolgungsbehörden zugänglich gemacht und erst nach Abschluss des Strafverfahrens vernichtet. Dieser jüngste Beschluss betrifft Akten, die entgegen dem Bundesratsbeschluss vom 14. November 2007 nicht vernichtet worden sind, und stützt sich ebenfalls auf das selbständige Verordnungs- und Verfügungsrecht (Art. 184 und 185 der Bundesverfassung) des Bundesrates.

In einem Schreiben vom 30. Juni 2009 forderte die GPDel den Bundesrat auf, auf seinen Entscheid zurückzukommen und bis zum Abschluss des Strafverfahrens keine Akten zu vernichten. Zudem solle der Bundesrat mit den zuständigen Behörden das Gespräch über die Modalitäten einer Überführung sämtlicher Akten ins Strafverfahren aufnehmen. Nach Ansicht des Bundesrates ist es fraglich, ob es der GPDel im Rahmen der parlamentarischen Oberaufsicht zusteht, solche Forderungen an die Exekutive zu richten. Der Bundesrat sieht keinen Anlass, auf seinen ausgewogenen Beschluss zurückzukommen, der die Interessen der Strafverfolgungsbehörden berücksichtigt und zugleich die völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz beachtet. Aus sicherheitspolitischer Sicht ist die Vernichtung der brisantesten Dokumente mit Atomwaffendesigns zwingend notwendig. Ihre Ersetzung durch Platzhalter und das Zugänglichmachen der anderen Dokumente über die Urananreicherung bis zum Abschluss des Strafverfahrens ist hingegen sicherheitspolitisch vertretbar.


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