Änderung der Verordnung über Massnahmen gegenüber der Demokratischen Volksrepublik Korea

Bern, 01.07.2009 - Der Bundesrat hat am 1. Juli 2009 eine Verschärfung des Rüstungsgüterembargos gegenüber der Demokratischen Volksrepublik Korea beschlossen. Die Schweiz setzt damit entsprechende Bestimmungen der Resolution 1874 des UNO-Sicherheitsrates vom 12. Juni 2009 um. Die Verordnungsänderung tritt am 2. Juli 2009 in Kraft.

Die Verordnung über Massnahmen gegenüber der Demokratischen Volksrepublik Korea sah bisher ein Verbot der Lieferung und Beschaffung von schwerem Kriegsgerät wie zum Beispiel Kampfpanzern und Angriffshelikoptern vor. Mit der vorliegenden Änderung der Verordnung wird das Embargo auf sämtliche Rüstungsgüter ausgedehnt. Für Verkäufe und Lieferungen von Kleinwaffen und leichten Waffen nach Nordkorea können Ausnahmen bewilligt werden. Die Schweiz hat bereits seit Jahren mit Ausnahme von wenigen Sportwaffen und dazugehöriger Munition keine Rüstungsgüter nach Nordkorea geliefert.

Resolution 1874 (2009) enthält auch eine Reihe von rechtlich nicht verbindlichen Bestimmungen, namentlich im Finanzbereich. Damit soll verhindert werden, dass Finanzmittel in das nordkoreanische Nuklear- oder Raketenprogramm fliessen. Solche Finanztransaktionen waren in der Schweiz bereits bisher untersagt. Der Bundesrat hat die Verordnungsänderung zum Anlass genommen, die entsprechenden Bestimmungen noch zu präzisieren. Auch das Kriegsmaterialgesetz verbietet die Förderung aller Aktivitäten im Zusammenhang mit Massenvernichtungswaffen.

Der UNO-Sicherheitsrat hatte Resolution 1874 (2009) als Reaktion auf den nordkoreanischen Nuklearwaffentest vom 25. Mai 2009 erlassen. Die Verschärfung der Sanktionen soll Nordkorea dazu bringen, sein Raketenprogramm zu suspendieren sowie sein Nuklearwaffenprogramm aufzugeben.


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