Gefahrguttransporte auf der Schiene

Bern, 30.06.2009 - Im Zusammenhang mit dem Gefahrgutunfall in Viareggio (Italien) und zahlreichen Medienanfragen hält das Bundesamt für Verkehr (BAV) folgendes fest:

Mit verschiedenen Massnahmen werden in der Schweiz die Risiken von Gefahrguttransporten auf der Schiene minimiert. Dazu gehören Massnahmen bei der Infrastruktur, am Rollmaterial und bei den Betriebsabläufen.

Namentlich weist das Schweizer Eisenbahnnetz in regelmässigen Abständen sogenannte Heissläuferortungsanlagen auf. Diese Detektoren können rechtzeitig überhitzte Räder und Bremsen orten. So können problematische Räder und Achsen entdeckt werden, und eine Entgleisung kann verhindert werden.

Weitere Massnahmen sind am Rollmaterial ergriffen worden, das sich in Schweizer Besitz befindet. Dazu gehören Entgleisungsdetektoren an Kesselwagen, die bei einer Entgleisung automatisch eine Bremsung einleiten. Weiter wurden die Kesselwände von Wagen, mit denen besonders gefährliche Güter wie z.B. Chlor transportiert werden, verstärkt und spezielle Puffer eingeführt.

Bei internationalen Transporten müssen die für den Transport in der Schweiz verantwortlichen Eisenbahn-Verkehrsunternehmen die Güterzüge vor der Durchfahrt durch die Schweiz technisch überprüfen. Im Weiteren führen die Schweizer Infrastrukturgesellschaften Kontrollen von Güterzügen durch. Als Aufsichtsbehörde überprüft auch das BAV stichprobenartig Güterzüge.

Rechtlich werden Gefahrguttransporte auf der Schiene durch die Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID) geregelt. Für den Ereignisfall sind die Wagen beschriftet, so dass die Einsatzkräfte über die Art der transportierten Stoffe informiert sind. Die Transporte gefährlicher Güter werden mit Hilfe des Cargo Informations Systems (CIS) schweizweit erfasst. Die Einsatzkräfte können im Ereignisfall mit Hilfe des CIS rasch über die notwendigen Informationen zu den transportierten Stoffen verfügen.

Das BAV hat im Jahr 2006 zusammen mit SBB und BLS ein sogenanntes Screening bezüglich Personenrisiken bei Gefahrguttransporten durchgeführt. Dank den oben beschriebenen Massnahmen (Ortungsanlagen, Entgleisungsdetektoren, verbesserter Schutz der Kessel) sank das Risiko eine Störfalls mit Personenschäden gegenüber dem Jahr 2001 deutlich. In der Schweiz gibt es heute keine Bahnstrecke, auf der das Risiko im nicht akzeptablen Bereich liegt.


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