Ruander wird nicht ausgeliefert; Strafübernahmeersuchen an die Schweiz möglich

Bern, 30.06.2009 - Die Schweiz liefert einen ruandischen Staatsangehörigen, der von seinem Heimatstaat wegen Völkermord und Kriegsverbrechen gesucht wird, nicht aus. Eine Auslieferung ist wegen der Situation der Menschenrechte und wegen den nur ungenügend begründeten Verdachtsmomenten nicht möglich, wie das Bundesamt für Justiz (BJ) der Botschaft von Ruanda in einer diplomatischen Note mitgeteilt hat. Ruanda kann aber die Schweiz darum ersuchen, die Strafverfolgung gegen die gesuchte Person zu übernehmen.

Diese Person wird von den ruandischen Behörden öffentlich auf der Website von Interpol wegen Völkermord und Kriegsverbrechen gesucht. Im letzten Herbst ersuchte die Botschaft von Ruanda die Schweiz formell um die Auslieferung der seit 1995 in der Schweiz wohnhaften Person. Der im Auslieferungsersuchen dargelegte Sachverhalt ist allerdings nicht genügend ausführlich, um zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Auslieferung erfüllt sind. Zudem ist nicht ausgeschlossen, dass die Grundrechte der gesuchten Person im Fall einer Auslieferung verletzt würden. Damit ist eine Auslieferung - selbst wenn das Ersuchen ergänzt würde - grundsätzlich ausgeschlossen.

Das BJ weist in seiner diplomatischen Note darauf hin, dass Ruanda die Möglichkeit hat, die Schweiz um die Übernahme der Strafverfolgung gegen die gesuchte Person zu übernehmen. Ein solches Ersuchen müsste namentlich eine detaillierte und vollständige Beschreibung der Taten enthalten, die der gesuchten Person zur Last gelegt werden. Zudem müssten die einschlägigen Beweismittel und anwendbaren Strafbestimmungen beigelegt werden.


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