Bundesrat will die Sanierung der Pensionskasse SBB mit einem Bundesbeitrag in Höhe von 1'148 Millionen unterstützen

Bern, 24.06.2009 - Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung das EFD beauftragt, zur Sanierung der Pensionskasse SBB bis Ende Jahr eine Botschaft mit einem Bundesbeitrag in Höhe von 1'148 Millionen zu erarbeiten.

Die Pensionskasse SBB (PK SBB) befindet sich bereits seit einigen Jahren in Unterdeckung. Ende 2008 belief sich diese auf rund 3 Milliarden. Dazu kommt, dass die Kasse einen hohen Rentneranteil aufweist (rund 63 Prozent des Vorsorgekapitals entfällt auf die Rentner), was sie schwieriger sanierbar macht.

Im vergangenen Jahr führte der Bundesrat eine Vernehmlassung durch. Im Vernehmlassungsbericht stellte er vier Varianten zur Diskussion. Drei davon sahen eine Rekapitalisie­rung der SBB durch den Bund vor und unterschieden sich durch die Höhe der vom Bund zu leistenden Summe. Als vierte Variante stellte der Bundesrat eine Lösung ohne Bundeshilfe zur Dis­kussion. Der Bericht zur Erfüllung der Postulate Fluri und Lauri in Zusammenhang mit der Pensionskasse der ASCOOP wurde dem Vernehmlassungsbericht beigelegt.

Die in der Vernehmlassung geäusserten Stellungnahmen sind kontrovers. Gegen den Ein­satz von Bundesmitteln für die Sanierung der PK SBB sprachen sich die FDP, die SVP, die Wirt­schaftsverbände und die Hälfte der Kantone aus. Die andere Hälfte der Kantone befürwortete zwar den Einsatz von Bundesmitteln, möchte diesen jedoch möglichst klein halten. Für eine weitergehende Hilfe an die PK SBB votierten die Gewerkschaften, die SP und die CVP. Eine Bundeshilfe für ASCOOP wurde noch kritischer beurteilt als ein Beitrag zur Sanierung der PK SBB.

Aus Sicht des Bundesrates ist eine Hilfe an die SBB zur Sanierung ihrer Pensionskasse not­wendig. Er hat daher das EFD beauftragt, bis Ende 2009 eine Botschaft mit einem Bundesbeitrag von 1'148 Millionen zu erarbeiten. Bei dieser Lösung bezahlt der Bund die Unterdeckung der Altersrentner per Ende 2006 sowie die Kosten für die Senkung des technischen Zinssatzes von 4% auf 3,5%. Davon werden die von der Pensionskasse erlittenen Verluste aus nicht finanzierten Leistungen (wie z. B. aus freiwilligen vorzeitigen Pensionierungen) abgezogen.

Damit orientiert sich der Bundesrat am Vorgehen bei PUBLICA: Auch PUBLICA er­hielt vom Bund eine Einmaleinlage zur Finanzierung des fehlenden Deckungs-kapitals bei den Altersrentnern aufgrund der Senkung des technischen Zinssatzes. Ausserdem trägt diese Lösung der Tatsache Rechnung, dass über 80 Prozent der Altersrentner der PK SBB ehemalige Bundesrentner sind, welche bis Ende 2004 Anrecht auf Gleichbehand­lung mit den Bundesrentnern hatten. Gleichzeitig wird mit dieser Variante sicher­gestellt, dass die Steuerzahlenden nicht für Verluste aus freiwilligen vorzeitigen Pensionie­rungen oder aus den Börsenverlusten, die infolge der Finanzmarktkrise entstanden sind, aufkommen müssen.

Mit diesem Bundesbeitrag allein kann die PK SBB mit grosser Wahrscheinlichkeit nicht saniert werden. Daher erwartet der Bundesrat, dass sich die SBB und ihre Mitarbeitenden in Ergänzung dazu substantiell an der Sanierung der Kasse beteiligen.

Aufgrund der in der Vernehmlassung eingegangenen Stellungnahmen, die sich gegen­über einem Bundesbeitrag für die ASCOOP noch zurückhaltender äusserten als gegenüber einem Beitrag zur Sanierung der PK SBB, verzichtet der Bundesrat auf die Erarbeitung einer Vorlage zur Sanierung der ASCOOP. Aufgrund der schwierigen Situation, in welcher sich verschiedene bei ASCOOP versicherte und im Regionalen Personenverkehr tätige Unternehmen befinden, prüfen UVEK und EFD jedoch in Einzelfällen gemeinsam Lösungsoptionen.


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