Zweites Teilpaket der Bahnreform 2 in Vernehmlassung: Einheitliches europäisches Schienennetz und Ausschreibungen im Regionalverkehr

(Letzte Änderung 25.06.2009)

Bern, 24.06.2009 - Der Bundesrat hat das zweite Teilpaket der Bahnreform 2 in die Vernehmlassung geschickt. Es geht dabei namentlich darum, durch Übernahme der ersten beiden Eisenbahnpakete der EU den Zugang zum Schienennetz diskriminierungsfrei zu gewährleisten und die Voraussetzungen für ein europaweit vereinheitlichtes Bahnnetz zu schaffen. Weiter werden klare Regeln für den Wettbewerb im öffentlichen Regionalverkehr geschaffen. Die Vernehmlassung dauert bis zum 16. Oktober 2009.

Seit 1999 gibt es im Güterverkehr aufgrund der Bahnreform 1 den freien Netzzugang. Mit dem 2. Teilpaket der Bahnreform 2 sollen die ersten beiden EU-Eisenbahnpakete ins Schweizer Recht überführt werden. So soll der diskriminierungsfreie Netzzugang auch rechtlich sichergestellt werden. Dazu soll diejenige Stelle, welche den Bahnen die Trassen („slots“) zuweist auf eine neue Grundlage gestellt werden. Die Trasse Schweiz AG soll nicht mehr eine Tochtergesellschaft der Bahnen SBB, BLS und SOB sowie des Verbandes öffentlicher Verkehr (VöV) sein, sondern eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes.

Die Schweiz hat sich mit dem Landverkehrsabkommen verpflichtet, im Verkehrsbereich das EU-Recht zu übernehmen. Dazu gehören die sogenannten Bahnpakete 1 und 2. Diese verlangen namentlich, dass die Trassenvergabe durch eine Stelle erfolgt, die selbst keine Eisenbahnverkehrsleistungen erbringt und von Eisenbahnunternehmen unabhängig ist. Die Trasse Schweiz AG ist in ihrer heutigen Form mit diesen EU-Bestimmungen nicht kompatibel. Darum schlägt der Bundesrat neu eine rechtlich unabhängige Trassenvergabestelle vor. Sie soll namentlich die Trassen vergeben, den Netzfahrplan erstellen und den Trassenpreis aufgrund der politischen Vorgaben berechnen.

Um die Bahnen gegenüber dem Strassenverkehr und der Luftfahrt konkurrenzfähiger zu machen, soll ein technisch einheitliches Eisenbahnsystem einen durchgehenden und sicheren Verkehr durch den ganzen Kontinent ermöglichen. Die europäischen Interoperabilitätsrichtlinien schaffen die Voraussetzungen für ein europaweit einheitliches Eisenbahnsystem. Damit entstehen leistungsfähige Bahnstrecken ohne unnötige Unterbrüche an den Grenzen.

Interoperable Schienennetze erleichtern den internationalen Warenaustausch. Sie ist auch eine Voraussetzung, um die Attraktivität der Schiene im Nord-Süd-Verkehr zu fördern und trägt damit zur Verlagerung von Gütern auf die Schiene bei. Die Voraussetzungen für die Umsetzung der Interoperabilität sind die europaweit gültige technische Spezifikation (TSI), die Bescheinigung durch eine anerkannte Konformitätsbewertungsstelle und eine Betriebsbewilligung für die strukturellen Teilsysteme. Die Übernahme der EU-Bahnpakete ist eine Voraussetzung dafür, dass die Schweiz in den europäischen Eisenbahngremien mitwirken kann.

Ausschreibungen im Personenverkehr

Mit der ersten Bahnreform wurde auch die Möglichkeit von Ausschreibungen im öffentlichen Verkehr geschaffen. Seither wurden im Busbereich über 30 erfolgreiche Ausschreibungsverfahren durchgeführt. Insgesamt konnte damit die Effizienz der eingesetzten Mittel gesteigert werden.

Die Rechtsgrundlage für diese Ausschreibungen ist bis heute ungenügend. Dies soll nun geändert werden. Die Ausschreibungen im Busbereich werden auf Gesetzesstufe klar und verständlich geregelt. Die vielfältigen Erfahrungen der letzten Jahre fliessen in die neuen Regelungen ein und werden weiterentwickelt. Ziel der Vorlage ist es, dass im Regelfall ein Betreiberwechsel nicht vor Ablauf der Konzession vorgenommen werden kann. Der Bundesrat schlägt in der Vernehmlassung vor, Ausschreibungen auch im Bahnbereich weiterhin zu ermöglichen.

Finanzierung der Wehrdienste

Schliesslich soll auch das langjährige Problem gelöst werden, dass nicht eindeutig festgelegt ist, wer die Vorhaltekosten der Wehrdienste (Rettungsdienste und Feuerwehren) finanziert. Die Bahnen sollen sich zukünftig an den Vorhaltekosten der Kantone beteiligen. Die Einsätze im Bahnbereich durch die Rettungsdiensten und Feuerwehren der Gemeinden werden schon heute von den Infrastrukturbetreiberinnen bezahlt.

Die Bahnreform ist ein rollender Prozess. Das historisch gewachsene System wurde mit der Revision des Eisenbahngesetzes (auf den 1. Januar 1996) und der Bahnreform 1 (1. Januar 1999) schrittweise umgestaltet. Im Jahre 2005 beauftragten die Eidgenössischen Räte den Bundesrat damit, die Bahnreform 2 in Teilpaketen vorzulegen. Folgendes ist der Stand:

- Das erste Teilpaket der Bahnreform 2 ist die Revision der Erlasse über den öffentlichen Verkehr (RöVE). Sie wurde vom Parlament in die Frühjahrsession 2009 verabschiedet und soll am 1. Januar 2010 in Kraft treten.
- Für das zweite Teilpaket "Zweiter Schritt der Bahnreform 2" hat der Bundesrat hiermit die Vernehmlassung eröffnet. Es soll dem Parlament im kommenden Jahr vorgelegt werden.
- Das dritte Teilpaket umfasst die Neuordnung der Infrastrukturfinanzierung. Es soll im Jahr 2010 in die Vernehmlassung gehen und auf 2013 in Kraft treten.


Adresse für Rückfragen

Bundesamt für Verkehr, Information, 031 322 36 43


Herausgeber

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
https://www.uvek.admin.ch/uvek/de/home.html

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-27626.html