Freihandelsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und den arabischen Golfstaaten

Bern, 22.06.2009 - Bundesrätin Doris Leuthard hat heute anlässlich des EFTA-Ministertreffens in Hamar (Norwegen) zusammen mit ihren Amtskollegen aus Island, Liechtenstein und Norwegen ein umfassendes Freihandelsabkommen mit den Mitgliedstaaten des arabischen Golfkooperationsrates unterzeichnet. Das Abkommen wird voraussichtlich Anfang 2010 in Kraft treten.

Das Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und den Mitgliedstaaten des arabischen Golfkooperationsrates (Cooperation Council for the Arab States of the Gulf - GCC, bestehend aus Bahrain, Katar, Kuwait, Oman, Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate) verbessert den Marktzugang und die Rechtssicherheit für die Schweizer Exporteure von Waren und Dienstleistungen sowie den Zugang zu den öffentlichen Beschaffungsmärkten. Im Warenverkehr beseitigt das Abkommen mit wenigen Ausnahmen die Zölle auf Industrieerzeugnissen und verbessert den Marktzugang für landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte.

Wie in den bisherigen Freihandelsabkommen der EFTA wird der Handel mit unverarbeiteten Landwirtschaftsprodukten in bilateralen Zusatzabkommen zwischen den einzelnen EFTA-Staaten und den GCC-Staaten geregelt. Das Freihandelsabkommen mit den GCC-Staaten verbessert die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft auf den GCC-Märkten und wendet Diskriminierungen ab, die sich aus bestehenden und künftigen Präferenzabkommen der GCC-Staaten mit anderen Ländern ergeben.

Der GCC-Raum ist ein wichtiger Exportmarkt der Schweiz. Die Schweizer Exporte in die GCC-Staaten beliefen sich im Jahr 2008 auf 5,9 Milliarden Franken (v. a. Maschinen, Uhren, pharmazeutische Produkte sowie Edelstein- und Bijouteriewaren), die Importe betrugen über 970 Millionen Franken (v. a. Edelsteine, Edelmetalle und Bijouteriewaren). Gemessen am Handelsvolumen wird der GCC nach der Europäischen Union und Japan der derzeit drittgrösste Freihandelspartner der Schweiz. Die GCC-Staaten stellen einen Wirtschaftsraum mit grossem Wachstumspotenzial dar, welches die Schweizer Wirtschaft dank dem neuen Abkommen vermehrt wird nutzen können.

Ziel der Freihandelspolitik der Schweiz ist die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Wirtschaftsbeziehungen mit wirtschaftlich bedeutenden Partnern. Den schweizerischen Wirtschaftsakteuren soll gegenüber ihren wichtigsten Konkurrenten ein möglichst hindernis- und diskriminierungsfreier Zugang zu ausländischen Märkten verschafft werden. In der gegenwärtigen Wirtschaftslage, die insbesondere stark rückläufige Exporte zur Folge hat, kommt im Rahmen der Stabilisierungspolitik des Bundesrates aussenwirtschaftspolitischen Massnahmen zur weiteren Öffnung von Exportmärkten erhöhte Bedeutung zu.


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Christian Etter, Botschafter und Delegierter des Bundesrates für Handelsverträge,
Leiter Aussenwirtschaftliche Fachdienste, SECO, Tel. 031 324 08 62


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