Die von der ElCom verfügten Tarife 2009 für das Übertragungsnetz bleiben einstweilen in Kraft

Bern, 18.06.2009 - In Sachen Tarife 2009 des Übertragungsnetzes hat das Bundesverwaltungsgericht die Anträge verschiedener Beschwerdeführer um Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung abgewiesen. Damit bleiben die von der ElCom am 6. März 2009 verfügten Tarife einstweilen in Kraft.

Am 6. März 2009 hat die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) per Verfügung angeordnet, dass die Tarife 2009 des Übertragungsnetzes um rund 40 Prozent gesenkt werden müssen. In dieser Verfügung hat die ElCom allfälligen Beschwerden die aufschiebende Wirkung entzogen. Gegen diesen Entscheid haben anschliessend verschiedene Netzeigentümer und Kraftwerksbetreiber beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde eingereicht. Drei Beschwerdeführer haben beantragt, die aufschiebende Wirkung der Beschwerden sei wieder herzustellen.

Das Bundesverwaltungsgericht hat nun in einer Zwischenverfügung vom 15. Juni 2009 entschieden, dass der Entscheid der ElCom, allfälligen Beschwerden die aufschiebende Wirkung zu entziehen, rechtmässig war. Damit bleiben die von der ElCom für das Übertragungsnetz verfügten Tarife 2009 einstweilen in Kraft. Das Gericht hat das Interesse an einer gewissen Rechtssicherheit während des Verfahrens als hoch eingeschätzt. Die Zwischenverfügung des Bundesverwaltungs­gerichts kann noch beim Bundesgericht angefochten werden.

In der Sache selbst, d.h. über die Rechtmässigkeit der von der ElCom verfügten Absenkung der Tarife, wird das Bundesverwaltungsgericht zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden.


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