Das Wachstumspaket kommt auch in seinem zweiten Jahr voran

Bern, 01.02.2006 - Der Bundesrat hat vom Bericht „Das Wachstumspaket des Bundesrates: Stand Ende 2005“ der Interdepartementalen Arbeitsgruppe Wachstum Kenntnis genommen. 2 Massnahmen sind heute verwirklicht, 7 neue Botschaften konnten dem Parlament zugeleitet werden, in 4 Berichten wurden Entscheidgrundlagen für 2006 auszuarbeitende Massnahmen bereitgestellt und 2 neue Massnahmen vervollständigen das Paket. Die Rückstände bei der Revision des Krankenversicherungsgesetzes geben allerdings zu Sorgen Anlass.

Das  Massnahmenbündel des Bundes zugunsten des Wachstums  (Wachstumspaket) besteht aus konkreten Lösungen, die in dieser Legislatur umgesetzt werden können, um das strukturelle Wachstum der Wirtschaft zu erhöhen. Ihrem Mandat gemäss überwacht die Interdepartementale Arbeitsgruppe Wachstum (IdA Wachstum) die Umsetzung dieses Paketes. Mit Befriedigung kann der Bundesrat zur Kenntnis nehmen, dass der Bericht der IdA Wachstum für das Jahr 2005 ein Vorankommen fast aller geplanten  Massnahmen feststellt.
Zwei Massnahmen konnten vollständig verwirklicht werden: Die Revision des Binnenmarktgesetzes und die Ausweitung der Personenfreizügigkeit auf die neuen EU-Mitgliedländer. Weiter wurden das Entlastungsprogramm 2004 angenommen und zwei Verträge im Rahmen des europäischen Patentsystems gutgeheissen. Wichtige Fortschritte konnten in vier Bereichen erzielt werden (Agrarpolitik, Strommarkt, Unternehmenssteuerreform II, Corporate Governance). Weiter verfasste die Verwaltung wie im Paket vorgesehen vier Berichte (zu den Dienstleistungen, zur Arbeitsmarktpartizipation älterer Arbeitnehmer, zur administrativen Entlastung, zur MWST), die sich 2006 in konkreten Massnahmen niederschlagen werden.
Bedeutende Verzögerungen gilt es allerdings auch festzustellen. Unter dem Aspekt der Wachstumspolitik sind die Verzögerungen bei der Revision der Krankenversicherungsgesetzgebung die schwerwiegendsten. Mit einer verspäteten Realisierung ist auch bei der Revision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen, bei der 5. IV-Revision und bei verschiedenen kleineren Verbesserungen im Rechtsrahmen der Unternehmen zu rechnen.
Die IdA Wachstum hat auch den Auftrag, dem Bundesrat neue Massnahmen vorzuschlagen, soweit sie in der laufenden Legislatur verwirklicht werden können. Ihrem Antrag folgend hat der Bundesrat zwei neue Massnahmen dem Wachstumspaket beigefügt: 1. Die Revision des Bundesgesetzes über Technische Handelshemmnisse (Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips) und 2. die Reform der Ehepaarbesteuerung. Nachdem zwei Massnahmen verwirklicht wurden, zählt das Wachstumspaket somit weiterhin 17 in Bearbeitung befindliche Massnahmen.


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