Datenschutz bei Krankenversicherern

Bern, 16.06.2009 - Die Untersuchung des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) und des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) zeigt, dass der Datenschutz bei den Krankenversicherern, welche die obligatorische Krankenpflegeversicherung und die freiwillige Taggeldversicherung nach dem Krankenversicherungsgesetz durchführen, weitgehend gewährleistet ist. In einigen sensiblen Bereichen besteht allerdings Verbesserungspotential.

Im Rahmen einer Arbeitsgruppe haben der EDÖB und das BAG als Aufsichtsbehörden im Dezember 2007 allen Krankenversicherern einen ausführlichen Fragebogen betreffend die datenschutzrechtliche Organisation und die Handhabung des Datenschutzes zugestellt. Die Krankenversicherer haben grossmehrheitlich fristgerecht und vollständig die Fragebogen beantwortet. Die Auswertung der Umfrage liegt nun in einem Bericht vor. Die Untersuchung hat gezeigt, dass teilweise datenschutzrechtliche Mängel bei den Krankenversicherern bestehen. Der Bericht stellt eine gute Grundlage für die Optimierung des Datenschutzes bei den Krankenversicherern dar.

Die Resultate der Untersuchung zeigen, dass in den Bereichen Wirtschaftlichkeitskontrolle, vertrauensärztlicher Dienst, Case Management und Outsourcing Handlungsbedarf besteht. Zudem fehlen bei einigen Krankenversicherern ein Datenschutzkonzept und ein Bearbeitungsreglement. Hingegen verfügen die meisten Krankenversicherer über Datenschutzverantwortliche, welche überwiegend eine ausreichende Ausbildung haben. Einige Krankenversicherer haben allerdings bis heute keinen Datenschutzverantwortlichen eingesetzt und ihre Datenbanken entgegen den gesetzlichen Vorschriften auch nicht beim EDÖB registriert. Die Aufsichtsbehörden nehmen mit Befriedigung zur Kenntnis, dass eine klare Mehrheit der Krankenversicherer sich zu regelmässigen Datenschutzaudits bereit erklärt hat. Das zeigt die Sensibilisierung der Krankenversicherer für die Datenschutzproblematik und ist vor allem im Blick auf die Einführung eines elektronischen Patientendossiers eine wichtige vertrauensbildende Massnahme. BAG und EDÖB erwarten, dass diese Absichtserklärungen von den Versicherungen zügig umgesetzt und sie entsprechend informiert werden.

Weitere Informationen:

BAG, Peter Indra, Leiter Direktionsbereich Kranken- und Unfallversicherung,
Tel: 031 322 95 05
EDÖB, Hanspeter Thür, Eidg. Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter,
Tel: 031 324 94 10

Weitere Ausführungen zu den Resultaten der Untersuchung sind im Bericht enthalten. Über die weiteren Schritte des EDÖB und des BAG informiert der zusammenfassende Bericht. Beide sind auf den Internetseiten des EDÖB und des BAG aufgeschaltet.


Adresse für Rückfragen

Sektion Kommunikation, Tel. +41 (0)31 322 95 05



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